Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der Rosenheimer Straße, Hs.-Nr. 111, nordwestlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 47 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Multanova 6F digital und Foto

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit / Verwarnung

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