Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 17.12.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Osnabrück, Liebigstraße, Höhe Spielplatz, FR stadteinwärts. Beweismittel für den Handyverstoß: Traffipax speedophot TS330, Frontfoto
Verstoß gegen: § 17, § 19 OWiG, § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Abhörung im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Osnabrück übersandt.
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