Abstandsmessung Osnabrück, BAB 30, km 74.024, Hannover

Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück im Überblick

An der Messstelle Osnabrück, BAB 30, km 74.024, Hannover sind bei der Blitzerkanzlei seit 2015 24 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System). Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Osnabrück.

Überwachung
Sicherheitsabstand
Ort
Osnabrück
Bundesland
Niedersachsen
Straße
A 30, km 74,0
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
100 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
Messgeräte
VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Osnabrück, Bußgeldstelle Stadt Osnabrück, Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück
Dokumentierte Fälle
24 (seit 2015)
Stand der Angaben
September 2026
Osnabrück

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Passpunkte: Die Punkte und Markierungen müssen korrekt vermessen und im Video eindeutig erkennbar sein.
  • Auswertung von Hand: Das Setzen der Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
  • Nur kurzzeitig zu dicht: Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der nicht bloß kurz – etwa durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs oder starkes Bremsen vorn – zu gering war.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück

  1. Oktober 2022

    Über zulässiger Höchstgeschwindigkeit in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 74,024, Hannover gemessen worden, Bußgeldstelle Osnabrück

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG

    erlaubt 100 km/h VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  2. September 2021

    Geblitzt in Osnabrück BAB 30, Km 74,024, Hannover

  3. Juni 2021

    In Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 74,024, Hannover wurde der nötige Sicherheitsabstand um 29,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Osnabrück

    Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  4. April 2021

    In Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 74,024, Hannover wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Bußgeldstelle Osnabrück

    Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  5. April 2021

    Osnabrück, BAB 30, Km 74.024, Hannover

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  6. März 2021

    In Osnabrück, BAB 30, RF Hannover km 74,024 wurde der nötige Sicherheitsabstand um39,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Osnabrück

    Rechtsgrundlage: StVG, § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  7. März 2021

    Osnabrück, BAB 30, Km 74.024, Hannover

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  8. März 2021

    Osnabrück, BAB 30, km 74.024, Hannover

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  9. Februar 2021

    In Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 74,024, Hannover wurde der nötige Sicherheitsabstand um 28,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Osnabrück

    Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  10. Dezember 2020

    Osnabrück, BAB 30, km 74.024, Hannover

  11. November 2020

    Osnabrück, BAB 30, Km 74.024, Hannover

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  12. November 2020

    Osnabrück, BAB 30, km 74.024, Hannover

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  13. September 2020

    Osnabrück, BAB 30, KM 74.024, RHeine

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  14. August 2019

    Osnabrück, BAB 30, km 74.024, Hannover

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  15. Mai 2019

    Osnabrück BAB 30, km 74.024, Rheine

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  16. Dezember 2018

    In Osnabrück, auf der BAB 30, bei km 74,024, Hannover wurde der nötige Sicherheitsabstand um 46,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Stadt Osnabrück

    Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  17. Dezember 2016

    Abstand nicht eingehalten in Osnabrück, auf der BAB 30 bei Kilometer 74,024 – Fahrtrichtung Rheine

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  18. November 2016

    Zu dicht aufgefahren, in Gemarkung Osnabrück BAB 30, Fahrtrichtung Hannover, Messung mit VKS

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  19. November 2016

    Abstand nicht eingehalten, zu dicht aufgefahren, in Gemarkung Osnabrück jBAB 30, Beweismittel – VIDIT Verkehrskontrollsystem

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  20. November 2015

    Geschwindigkeitsmessung in Gemarkung Osnabrück BAB 30, KM 74,024, RF Hannover

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  21. Oktober 2015

    Abstandsmessung in Gemarkung Osnabrück BAB 30,KM 74,024, RF Hannover

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  22. Oktober 2015

    Abstandmessung in Osnabrück BAB 30, km 74,024, RF Rheine – mit VIDIT Verkehrskontrollsystem

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  23. September 2015

    Abstandmessung in Osnabrück, BAB 30, km 74,024, RF Rheine – mit VIDIT Verkehrskontrollsystem

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

  24. August 2015

    Abstandsmessung in Stadt Osnabrück BAB 30,KM 74,024, RF Rheine

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

Bußgeld an der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück

Beim Abstandsverstoß zählt, wie schnell Sie waren und wie viel vom halben Tachowert Sie noch eingehalten haben. Der halbe Tachowert ist die Tachoanzeige in km/h geteilt durch zwei, gelesen in Metern.

Abstand unterschritten bei bis zu 80 km/h

Abstand unterschritten bei bis zu 80 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Abstand nicht eingehalten bei bis zu 80 km/h25 € – – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung30 € – – Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung35 € – – Einspruch prüfen

Abstand unterschritten bei mehr als 80 km/h

Abstand unterschritten bei mehr als 80 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 4/10100 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 3/10160 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 2/10240 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 1/10320 € 1 – Einspruch prüfen

Abstand unterschritten bei mehr als 100 km/h

Abstand unterschritten bei mehr als 100 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 4/10100 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 3/10160 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
weniger als 2/10240 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
weniger als 1/10320 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

Abstand unterschritten bei mehr als 130 km/h

Abstand unterschritten bei mehr als 130 km/h: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
weniger als 5/10 des halben Tachowerts100 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 4/10180 € 1 – Einspruch prüfen
weniger als 3/10240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
weniger als 2/10320 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
weniger als 1/10400 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Abstand

Messtechnik an der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück

VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

An der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück misst ein VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System) (Messprinzip: Video-Abstandsmessung). In 22 Fällen an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Passpunkte: Die Punkte und Markierungen müssen korrekt vermessen und im Video eindeutig erkennbar sein.
  • Auswertung von Hand: Das Setzen der Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
  • Nur kurzzeitig zu dicht: Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der nicht bloß kurz – etwa durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs oder starkes Bremsen vorn – zu gering war.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu VKS 3.0 / 3.2

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Osnabrück, Bußgeldstelle Stadt Osnabrück, Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück

Wie schnell darf man an der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück fahren?

Zulässig sind dort 100 km/h (außerorts). Hier misst ein VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde an der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System) – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Abstandsmessung A 30 km 74,0 Osnabrück ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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