Auf der Dwostraße, Höhe Hs.-Nr. 19, Rtg. Stedinger Straße wurde in Delmenhorst Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 51 km/h mit Messgerät ES3.0 , bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messung mit SpeedophotRadar, Frontfoto.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Delmenhorst
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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