Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 76456, Kuppenheim, auf der Murgtalstraße, Höhe Haus Nr. 17, FR Oberndorf wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 350 mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Rastatt übersandt.

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