Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 89073, Ulm, auf der Karlstraße, Fahrtrichtung Ostplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit Messgerät TraffiStar S350 und Frontfoto, Verwarnungsgeld: 35,00 €

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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