Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71297, Mönsheim, auf der Pforzheimer Str., i.H. Anwesen Nr. 48, Fahrtrichtung Appenberg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 54 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät speedophot RADAR digital mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis übersandte Anhörung

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