Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, auf der BAB 44, Hochstraße Nord, Höhe Rathaus, Rtg. Mannheim mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Ludwigshafen übersandt.

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