Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Overath, L 136, ehem. B 55, FR Ortsmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät VDS dig. wurden 77 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bergisch Gladbach übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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