Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, auf der Dresdener Straße, ggü. Nr. 76, i.R. Fürstenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 72 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasermessung mit PoliScan FM 1 und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung
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