Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Hohefeldweg, FR Süden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 77 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan FM1 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 17 km/h und führte zur Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Zeugenfragebogen.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm

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