Das Wichtigste in Kürze
- Erlaubt
- nein, seit 1. Juli 2026
- Ursprünglicher Verstoß
- kann gegen den tatsächlichen Fahrer verfolgt werden
- Beteiligung
- § 14 OWiG, Praxis noch offen
- Unbekannter Dritter benannt
- mögliche Strafbarkeit nach § 164 StGB
- Für den Halter
- mögliche Fahrtenbuchauflage
- Erlaubte Alternative
- Bescheid prüfen lassen, Einspruch
Was heißt Punkte kaufen?
Beim Punktekauf bezahlt der tatsächliche Fahrer jemanden dafür, dass dieser sich als Fahrer ausgibt. Ziel ist meist, ein Fahrverbot zu vermeiden oder bei vielen Punkten den Führerschein zu behalten. Angeboten wurde das von Agenturen und Einzelpersonen im Internet.
Ist Punkte kaufen verboten?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 verbietet § 4c StVG die Täuschung der Behörde über den Fahrer, das Angebot und die Vermittlung. Im Ordnungswidrigkeitenrecht handelt außerdem jeder ordnungswidrig, der sich an einer Ordnungswidrigkeit beteiligt (§ 14 OWiG). Wie Behörden und Gerichte das auf den Fahrer anwenden, der eine Übernahme bestellt, wird sich in der Praxis zeigen. Sicher ist: Ein Freibrief ist der Kauf nicht.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Punkte drohen erst, wenn der Vorwurf feststeht. Ob er trägt, zeigt die Akte: Messprotokoll, Eichschein, Messdaten und das Foto. Die Blitzerkanzlei prüft Ihren Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht, legt fristgerecht Einspruch ein und verteidigt Sie bundesweit. Das ist der erlaubte Weg, Punkte und Fahrverbot abzuwenden, und mit Rechtsschutzversicherung meist ohne eigene Kosten.
Welche Risiken trägt der Fahrer?
- Das Verfahren wegen des eigentlichen Verstoßes kann gegen Sie geführt werden, wenn die Übernahme auffällt.
- Sie können als Beteiligter am Punktehandel selbst mit einer Geldbuße belegt werden.
- Wird eine Person ohne ihr Wissen als Fahrer angegeben, kommt eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB in Betracht.
- Sie zahlen Geld an einen Anbieter, der keine Gewähr bietet. Gegen Betrug durch den Anbieter haben Sie kaum Handhabe.
- Bleibt der Fahrer am Ende unklar, kann der Halter ein Fahrtenbuch führen müssen.
Behörden prüfen Fotos, Halterdaten und frühere Fälle. Ein Abgleich des Blitzerfotos mit dem Passfoto ist zulässig. Fällt eine Übernahme auf, ist der Ausweg verschlossen, den es auf legalem Weg oft gegeben hätte.
Was hilft stattdessen gegen Fahrverbot und Punkte?
- Den Bescheid prüfen lassen. Fehler bei Messung, Eichung, Fahreridentifizierung oder Fristen sind häufiger, als viele denken. Fällt der Vorwurf weg, gibt es auch keine Punkte.
- Ein Fahreignungsseminar besuchen. Bei einem bis fünf Punkten baut es einen Punkt ab, einmal in fünf Jahren.
- Die Tilgung abwarten. Punkte verfallen nach festen Fristen: 2,5 Jahre bei einem Punkt, 5 Jahre bei zwei Punkten, 10 Jahre bei Straftaten mit drei Punkten.
- Ein Fahrverbot abwenden lassen. In Härtefällen kann das Gericht statt des Fahrverbots eine höhere Geldbuße festsetzen. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, prüft ein Fachanwalt.
Viele Bescheide halten einer Prüfung nicht stand. Ob das bei Ihnen so ist, zeigt die Akte. Wie ein Fahrverbot abgewendet werden kann, steht unter Fahrverbot abwenden.
Häufige Fragen
Kann ich Punkte kaufen, um ein Fahrverbot zu vermeiden?
Nein. Seit dem 1. Juli 2026 ist der Punktehandel nach § 4c StVG verboten. Erlaubt ist, den Bescheid prüfen zu lassen und Einspruch einzulegen.
Mache ich mich strafbar, wenn ich Punkte kaufe?
Möglich. Neben dem Bußgeldrecht kommt eine falsche Verdächtigung in Betracht, wenn eine Person ohne ihr Wissen als Fahrer angegeben wird. Im Einzelfall sollte ein Fachanwalt prüfen.
Was passiert, wenn die Behörde den Punktekauf bemerkt?
Dann kann sie das ursprüngliche Verfahren gegen den tatsächlichen Fahrer führen und zusätzlich wegen des Punktehandels ermitteln.
Gibt es eine legale Alternative zum Punktekauf?
Ja: den Bescheid von einem Fachanwalt prüfen lassen, ein Fahreignungsseminar besuchen oder die Tilgung abwarten. In Härtefällen kann ein Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße entfallen.