Das Wichtigste in Kürze
- Verboten seit
- 1. Juli 2026
- Gesetz
- § 4c StVG, Bußgeld nach § 23 StVG
- Geldbuße
- bis 30.000 Euro
- Betrifft
- Punkteübernehmer, Anbieter, Vermittler und Werbung
- Auch privat
- ja, auch in der Familie und ohne Bezahlung
- Erlaubt
- den tatsächlichen Fahrer nennen oder schweigen
Was ist Punktehandel?
Beim Punktehandel gibt sich eine andere Person gegenüber der Bußgeldbehörde als Fahrer aus. Sie übernimmt den Verstoß und damit die Punkte in Flensburg, meist gegen Geld. Der tatsächliche Fahrer bleibt ohne Eintrag und entgeht so oft auch einem Fahrverbot.
Im Internet wurde das als „Punkte verkaufen“ oder „Punkte kaufen“ angeboten, teils über Agenturen, die Fahrer und Übernehmer zusammenbringen. Häufiger als gewerbliche Fälle sind nach Angaben des Gesetzgebers private Absprachen, etwa unter Partnern, in der Familie oder unter Kollegen.
Ist Punktehandel verboten?
Ja, seit dem 1. Juli 2026. Vorher war Punktehandel weitgehend eine Grauzone: Gerichte waren uneins, ob er strafbar ist. Der Gesetzgeber hat die Lücke mit § 4c StVG geschlossen. Verboten ist danach:
- es zu unternehmen, eine Behörde darüber zu täuschen, wer an einem Verkehrsverstoß mit Punkten beteiligt war, oder eine solche Täuschung anzubieten
- den Kontakt zu jemandem zu vermitteln, der zu einer solchen Täuschung bereit ist, oder eine solche Vermittlung anzubieten
Wer dagegen verstößt, handelt nach § 23 StVG ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 30.000 Euro betragen. Das Verbot gilt für alle Verstöße, für die es Punkte gibt. Über die Entstehung des Gesetzes berichtet unser Magazin unter Punktehandel verboten.
Wer riskiert beim Punktehandel was?
| Wer | Was droht |
|---|---|
| Punkteübernehmer, der Punkte verkauft | Geldbuße bis 30.000 Euro nach § 23 StVG, dazu die übernommenen Punkte und ein mögliches Fahrverbot |
| Anbieter und Agenturen | Geldbuße bis 30.000 Euro, schon für das Angebot und die Werbung |
| Vermittler | Geldbuße bis 30.000 Euro für die Vermittlung und das Angebot dazu |
| Fahrer, der Punkte kauft | das ursprüngliche Verfahren gegen ihn und mögliche Folgen als Beteiligter, dazu womöglich eine Fahrtenbuchauflage für den Halter |
Weil das Gesetz auf das „Unternehmen“ einer Täuschung abstellt, ist schon der Versuch erfasst. Es kommt also nicht darauf an, ob die Behörde die falsche Angabe glaubt.
Einzelheiten stehen unter Punkte verkaufen und Punkte kaufen.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Punkte drohen erst, wenn der Vorwurf feststeht. Ob er trägt, zeigt die Akte: Messprotokoll, Eichschein, Messdaten und das Foto. Die Blitzerkanzlei prüft Ihren Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht, legt fristgerecht Einspruch ein und verteidigt Sie bundesweit. Das ist der erlaubte Weg, Punkte und Fahrverbot abzuwenden, und mit Rechtsschutzversicherung meist ohne eigene Kosten.
Gilt das Verbot auch in der Familie?
Ja. Der Gesetzentwurf wollte zunächst nur gewerbsmäßigen Punktehandel ahnden. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat das gestrichen, weil ein großer Teil der falschen Fahrerangaben aus dem privaten Umfeld kommt. Wer für den Partner, die Eltern oder ein Kind die Punkte übernimmt, verstößt deshalb ebenfalls gegen § 4c StVG. Ob Geld fließt, spielt keine Rolle.
Was in der Familie erlaubt ist, steht unter Punkte übertragen.
Ist Punktehandel strafbar?
Das neue Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Daneben kann aber das Strafrecht greifen. Wer eine andere Person ohne deren Wissen als Fahrer angibt, kann sich wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar machen. Ob auch abgesprochene Fälle strafbar sind, haben Gerichte vor der Reform unterschiedlich beurteilt. Wer einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen in so einer Lage erhält, sollte vor jeder Angabe einen Fachanwalt fragen.
Was ist weiterhin erlaubt?
- den Fahrer zu benennen, der tatsächlich gefahren ist
- als Betroffener zu schweigen, denn niemand muss sich selbst belasten
- als Zeuge die Aussage zu verweigern, wenn der Fahrer ein naher Angehöriger ist
- den Bescheid prüfen zu lassen und Einspruch einzulegen
Bleibt der Fahrer unbekannt, kann die Behörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen. Welche Angaben im Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab.
Wie werde ich Punkte legal los?
- Den Bescheid prüfen lassen. Fehler bei Messung, Eichung, Fahreridentifizierung oder Fristen sind häufiger, als viele denken. Fällt der Vorwurf weg, gibt es auch keine Punkte.
- Ein Fahreignungsseminar besuchen. Bei einem bis fünf Punkten baut es einen Punkt ab, einmal in fünf Jahren.
- Die Tilgung abwarten. Punkte verfallen nach festen Fristen: 2,5 Jahre bei einem Punkt, 5 Jahre bei zwei Punkten, 10 Jahre bei Straftaten mit drei Punkten.
- Ein Fahrverbot abwenden lassen. In Härtefällen kann das Gericht statt des Fahrverbots eine höhere Geldbuße festsetzen. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, prüft ein Fachanwalt.
Mehr dazu unter Punkte loswerden ohne Punktehandel. Ihren aktuellen Stand erklärt der Ratgeber Punkte in Flensburg.
Punktehandel im Einzelnen
- Punkte verkaufenWer Punkte verkauft, gibt sich gegenüber der Bußgeldbehörde als Fahrer eines fremden Verstoßes aus. Weiterlesen
- Punkte kaufenWer Punkte kauft, lässt einen anderen gegen Geld als Fahrer auftreten, um Punkte oder ein Fahrverbot zu vermeiden. Weiterlesen
- Punkte übertragenPunkte lassen sich nicht übertragen. Weiterlesen
- Punkte loswerdenSeit dem Verbot des Punktehandels bleiben vier legale Wege: den Bescheid prüfen lassen, damit Punkte gar nicht erst entstehen, ein Fahreignungsseminar besuchen, die Tilgung abwarten und in Härtefällen ein Fahrverbot abwenden lassen. Weiterlesen
Häufige Fragen
Ist Punktehandel in Deutschland verboten?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 verbietet § 4c StVG, eine Behörde über den Fahrer bei einem Verstoß mit Punkten zu täuschen, das anzubieten oder zu vermitteln. Die Geldbuße kann bis zu 30.000 Euro betragen.
Kann man Punkte in Flensburg verkaufen?
Nicht mehr erlaubt. Wer sich gegen Geld als Fahrer ausgibt, riskiert eine Geldbuße bis 30.000 Euro und bekommt die Punkte des fremden Verstoßes selbst eingetragen.
Darf jemand aus der Familie meine Punkte übernehmen?
Nein. Das Verbot gilt auch ohne Bezahlung und auch unter Angehörigen. Erlaubt ist nur, den Fahrer zu nennen, der tatsächlich gefahren ist.
Ist Punktehandel eine Straftat?
Das Verbot in § 4c StVG ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer einen anderen ohne dessen Wissen als Fahrer angibt, kann sich zusätzlich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen.
Gilt das Verbot auch für Verstöße vor dem 1. Juli 2026?
Für Handlungen vor dem 1. Juli 2026 kann das neue Bußgeld nicht verhängt werden. Maßgeblich ist, wann die falsche Angabe gemacht oder angeboten wurde.
Muss ich als Halter den Fahrer nennen?
Nein. Das Gesetz verbietet die Täuschung, nicht das Schweigen. Bleibt der Fahrer unbekannt, kann aber eine Fahrtenbuchauflage folgen.
Das könnte Sie auch interessieren
Quellen
- § 4c StVG, Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß
- § 23 StVG, Bußgeldvorschrift
- BGBl. 2026 I Nr. 142: Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
- BT-Drucksache 21/4979: Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
- § 164 StGB, Falsche Verdächtigung
- § 31a StVZO, Fahrtenbuch