Das Wichtigste in Kürze
- Punkte übertragen
- nicht möglich, verboten seit 1. Juli 2026
- In der Familie
- ebenfalls verboten
- Echten Fahrer nennen
- erlaubt
- Schweigen
- erlaubt
- Zeugnisverweigerung
- bei nahen Angehörigen möglich
- Folge, wenn der Fahrer offen bleibt
- mögliche Fahrtenbuchauflage
Kann man Punkte auf eine andere Person übertragen?
Nein. Punkte im Fahreignungsregister werden der Person eingetragen, die den Verstoß begangen hat. Es gibt kein Verfahren, sie umzuschreiben. „Übertragen“ heißt in der Praxis immer, dass jemand anderes sich falsch als Fahrer ausgibt. Genau das ist seit dem 1. Juli 2026 nach § 4c StVG verboten.
Darf mein Partner oder ein Elternteil die Punkte übernehmen?
Nein. Das Verbot gilt auch unter Angehörigen und ohne Bezahlung. Der Gesetzgeber hat private Absprachen ausdrücklich einbezogen, weil sie den größten Teil der falschen Fahrerangaben ausmachen. Die Geldbuße kann auch hier bis zu 30.000 Euro betragen.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Punkte drohen erst, wenn der Vorwurf feststeht. Ob er trägt, zeigt die Akte: Messprotokoll, Eichschein, Messdaten und das Foto. Die Blitzerkanzlei prüft Ihren Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht, legt fristgerecht Einspruch ein und verteidigt Sie bundesweit. Das ist der erlaubte Weg, Punkte und Fahrverbot abzuwenden, und mit Rechtsschutzversicherung meist ohne eigene Kosten.
Was ist erlaubt, wenn jemand anderes gefahren ist?
Ist tatsächlich ein anderer gefahren, dürfen und sollten Sie ihn nennen. Das ist keine Übertragung, sondern die richtige Angabe. Der Bescheid geht dann an die Person, die gefahren ist.
Typische Fälle sind das Familienauto, der Firmenwagen und der Mietwagen. Sind Sie unsicher, wer gefahren ist, oder ist das Foto unscharf, lassen Sie sich beraten, bevor Sie jemanden benennen.
Muss ich als Halter sagen, wer gefahren ist?
Nein. Als Betroffener müssen Sie sich nicht selbst belasten. Als Zeuge dürfen Sie die Aussage verweigern, wenn der Fahrer ein naher Angehöriger ist. Das Gesetz verbietet die Täuschung, nicht das Schweigen.
Bleibt der Fahrer unbekannt, kann die Behörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen. Ob Schweigen in Ihrem Fall sinnvoll ist, klärt ein Fachanwalt anhand der Akte.
Häufige Fragen
Kann man Punkte in Flensburg übertragen?
Nein. Punkte gehören zu der Person, die gefahren ist. Wer sie auf jemand anderen schreiben lässt, verstößt seit dem 1. Juli 2026 gegen § 4c StVG.
Darf meine Frau oder mein Mann die Punkte übernehmen?
Nein, auch nicht unter Ehepartnern. Erlaubt ist nur, den Fahrer zu nennen, der tatsächlich gefahren ist.
Darf ich einen anderen Fahrer angeben, wenn er wirklich gefahren ist?
Ja. Die richtige Angabe des Fahrers ist erlaubt und kein Punktehandel.
Muss ich als Halter den Fahrer nennen?
Nein. Bleibt der Fahrer unbekannt, kann aber eine Fahrtenbuchauflage folgen.