Mit dem Mietwagen geblitzt: so läuft das Verfahren

Die Behörde schreibt zuerst den Vermieter an. Er nennt den Mieter. Danach läuft das Verfahren wie bei jedem anderen Fahrer.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 24.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Erste Post
an den Vermieter
Bearbeitungsgebühr
berechnet der Vermieter laut Mietvertrag für die Auskunft
Ihre Rechte
dieselben wie bei jedem Bußgeldverfahren

Wie läuft es ab, wenn man mit dem Mietwagen geblitzt wird?

Die Behörde schreibt zuerst den Vermieter als Halter an. Er nennt den Mieter aus dem Mietvertrag. Danach bekommt der Mieter einen Anhörungsbogen, und das Verfahren läuft wie bei jedem anderen Fahrer. Durch den Umweg vergeht Zeit.

Was hat es mit der Bearbeitungsgebühr auf sich?

Die Gebühr ist kein Bußgeld, sondern ein Entgelt aus dem Mietvertrag. Sie fällt auch an, wenn das Verfahren später eingestellt wird. Ob sie in der verlangten Höhe zulässig ist, richtet sich nach den Mietbedingungen.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Durch den Umweg über den Vermieter vergeht Zeit, die für die Verjährung wichtig sein kann. Lassen Sie den Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, bevor Sie auf Schreiben der Behörde antworten.

Was gilt, wenn jemand anderes gefahren ist?

Der Vermieter nennt den Mieter, nicht den Fahrer. Sind Sie nicht selbst gefahren, gelten die Regeln zum Zeugenfragebogen. Weil der Umweg Zeit kostet, lohnt ein Blick auf die Verjährung.

Gilt das auch beim Carsharing?

Im Prinzip ja. Der Anbieter nennt den Kunden, der das Fahrzeug zur Tatzeit gebucht hatte. Viele Anbieter berechnen dafür eine Gebühr nach ihren Geschäftsbedingungen. Wer ein Kundenkonto mit anderen teilt, sollte wissen, dass zunächst der Kontoinhaber angeschrieben wird.

Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr des Vermieters?

Die Höhe steht in den Mietbedingungen und liegt oft im zweistelligen Eurobereich. Ob sie in dieser Höhe wirksam vereinbart ist, hängt von den Bedingungen im Einzelfall ab. Mit dem Bußgeldverfahren selbst hat die Gebühr nichts zu tun.

Häufige Fragen

Gilt das auch im Ausland?

Ja. Ausländische Behörden fragen ebenfalls beim Vermieter an. Für die Vollstreckung gelten die Regeln für Bußgelder aus dem Ausland.

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Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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