Das Wichtigste in Kürze
- Vor der Rechtskraft
- Einspruch, Frist zwei Wochen
- Fahreignungsseminar
- minus 1 Punkt bei 1 bis 5 Punkten, einmal in 5 Jahren
- Tilgung 1 Punkt
- nach 2,5 Jahren
- Tilgung 2 Punkte
- nach 5 Jahren
- Tilgung 3 Punkte
- nach 10 Jahren
- Punktehandel
- verboten seit 1. Juli 2026
Punkte gar nicht erst bekommen: den Bescheid prüfen lassen
Punkte werden erst eingetragen, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Bis dahin können Sie Einspruch einlegen, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. Ein Fachanwalt fordert die Akte an und prüft Messung, Eichung, Fahrerfoto und Verfahren. Fällt der Vorwurf weg oder wird er abgeschwächt, entfallen Punkte oder es werden weniger.
Wie die Frist läuft, steht unter Einspruchsfrist. Ob sich ein Einspruch lohnt, erklärt Lohnt sich ein Einspruch?.
Punkte abbauen: das Fahreignungsseminar
Wer ein bis fünf Punkte hat, kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. Danach wird ein Punkt abgezogen. Das geht einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab sechs Punkten gibt es keinen Abzug mehr.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Punkte drohen erst, wenn der Vorwurf feststeht. Ob er trägt, zeigt die Akte: Messprotokoll, Eichschein, Messdaten und das Foto. Die Blitzerkanzlei prüft Ihren Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht, legt fristgerecht Einspruch ein und verteidigt Sie bundesweit. Das ist der erlaubte Weg, Punkte und Fahrverbot abzuwenden, und mit Rechtsschutzversicherung meist ohne eigene Kosten.
Punkte verfallen lassen: die Tilgung
Jede Eintragung wird für sich getilgt, die Frist beginnt mit der Rechtskraft. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen nach 2,5 Jahren, mit zwei Punkten nach fünf Jahren, Straftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren. Neue Verstöße verlängern alte Fristen nicht. Das Datum nennt der Tilgungsrechner.
Fahrverbot abwenden statt Punkte verschieben
Oft geht es beim Punktehandel eigentlich um das Fahrverbot. Hier gibt es legale Spielräume: In Härtefällen, etwa wenn der Arbeitsplatz am Führerschein hängt, kann das Gericht statt des Fahrverbots eine höhere Geldbuße festsetzen. Ob das bei Ihnen in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu unter Fahrverbot abwenden.
Warum Punktehandel kein Ausweg mehr ist
Seit dem 1. Juli 2026 verbietet § 4c StVG die Täuschung über den Fahrer. Es drohen bis zu 30.000 Euro Geldbuße, und das ursprüngliche Verfahren kann trotzdem gegen den tatsächlichen Fahrer laufen. Einzelheiten stehen auf der Seite Punktehandel.
Häufige Fragen
Wie werde ich Punkte in Flensburg schnell los?
Am wirksamsten ist, sie gar nicht erst zu bekommen: Bescheid prüfen lassen und rechtzeitig Einspruch einlegen. Bestehende Punkte baut ein Fahreignungsseminar um einen ab, sonst bleibt die Tilgung.
Wie viele Punkte baut ein Fahreignungsseminar ab?
Einen Punkt, wenn Sie ein bis fünf Punkte haben. Das geht einmal in fünf Jahren.
Kann ich Punkte an jemand anderen abgeben?
Nein. Das ist seit dem 1. Juli 2026 als Punktehandel verboten, auch in der Familie.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Ein Punkt nach 2,5 Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren, jeweils ab Rechtskraft der Entscheidung.