Punkte loswerden ohne Punktehandel: die legalen Wege

Seit dem Verbot des Punktehandels bleiben vier legale Wege: den Bescheid prüfen lassen, damit Punkte gar nicht erst entstehen, ein Fahreignungsseminar besuchen, die Tilgung abwarten und in Härtefällen ein Fahrverbot abwenden lassen. Am meisten bringt der erste Weg, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 09.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Vor der Rechtskraft
Einspruch, Frist zwei Wochen
Fahreignungsseminar
minus 1 Punkt bei 1 bis 5 Punkten, einmal in 5 Jahren
Tilgung 1 Punkt
nach 2,5 Jahren
Tilgung 2 Punkte
nach 5 Jahren
Tilgung 3 Punkte
nach 10 Jahren
Punktehandel
verboten seit 1. Juli 2026

Punkte gar nicht erst bekommen: den Bescheid prüfen lassen

Punkte werden erst eingetragen, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Bis dahin können Sie Einspruch einlegen, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. Ein Fachanwalt fordert die Akte an und prüft Messung, Eichung, Fahrerfoto und Verfahren. Fällt der Vorwurf weg oder wird er abgeschwächt, entfallen Punkte oder es werden weniger.

Wie die Frist läuft, steht unter Einspruchsfrist. Ob sich ein Einspruch lohnt, erklärt Lohnt sich ein Einspruch?.

Punkte abbauen: das Fahreignungsseminar

Wer ein bis fünf Punkte hat, kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. Danach wird ein Punkt abgezogen. Das geht einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab sechs Punkten gibt es keinen Abzug mehr.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Punkte drohen erst, wenn der Vorwurf feststeht. Ob er trägt, zeigt die Akte: Messprotokoll, Eichschein, Messdaten und das Foto. Die Blitzerkanzlei prüft Ihren Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht, legt fristgerecht Einspruch ein und verteidigt Sie bundesweit. Das ist der erlaubte Weg, Punkte und Fahrverbot abzuwenden, und mit Rechtsschutzversicherung meist ohne eigene Kosten.

Punkte verfallen lassen: die Tilgung

Jede Eintragung wird für sich getilgt, die Frist beginnt mit der Rechtskraft. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen nach 2,5 Jahren, mit zwei Punkten nach fünf Jahren, Straftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren. Neue Verstöße verlängern alte Fristen nicht. Das Datum nennt der Tilgungsrechner.

Fahrverbot abwenden statt Punkte verschieben

Oft geht es beim Punktehandel eigentlich um das Fahrverbot. Hier gibt es legale Spielräume: In Härtefällen, etwa wenn der Arbeitsplatz am Führerschein hängt, kann das Gericht statt des Fahrverbots eine höhere Geldbuße festsetzen. Ob das bei Ihnen in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu unter Fahrverbot abwenden.

Warum Punktehandel kein Ausweg mehr ist

Seit dem 1. Juli 2026 verbietet § 4c StVG die Täuschung über den Fahrer. Es drohen bis zu 30.000 Euro Geldbuße, und das ursprüngliche Verfahren kann trotzdem gegen den tatsächlichen Fahrer laufen. Einzelheiten stehen auf der Seite Punktehandel.

Häufige Fragen

Wie werde ich Punkte in Flensburg schnell los?

Am wirksamsten ist, sie gar nicht erst zu bekommen: Bescheid prüfen lassen und rechtzeitig Einspruch einlegen. Bestehende Punkte baut ein Fahreignungsseminar um einen ab, sonst bleibt die Tilgung.

Wie viele Punkte baut ein Fahreignungsseminar ab?

Einen Punkt, wenn Sie ein bis fünf Punkte haben. Das geht einmal in fünf Jahren.

Kann ich Punkte an jemand anderen abgeben?

Nein. Das ist seit dem 1. Juli 2026 als Punktehandel verboten, auch in der Familie.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Ein Punkt nach 2,5 Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren, jeweils ab Rechtskraft der Entscheidung.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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