Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kiel, auf Mettenhofzubringer, Höhe Max-Tau-Schule  wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kiel übersandte Abhörung

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