Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 65795, Hattersheim am Main, ggü. Lichtmast 1413, FR Im Boden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 68 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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