Informationen zur

Die Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bad Kreuznach gehört zum Amt 2, der Kommunalaufsicht und Recht als Referat 22.

In der Bußgeldabteilung werden überwiegend Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.

Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt.

Dabei wird die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes für den jeweiligen Verstoß in einem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog festgelegt. In der Regel werden kleinere Verkehrsverstöße mit Verwarnungsgeld zw. 5 € und 55 € geahndet, ab 60 €  bis zu 1000 € für einen Verstoß wird ein Bußgeldbescheid durch die Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bad Kreuznach erlassen.

Adresse der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Hausanschrift
Kreisverwalzung
-Bußgeldstelle-
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach

Postanschrift
Postfach 1861
55508 Bad Kreuznach

Öffnungszeiten
Kreisverwaltung
Mo und Di: 8–12 Uhr, 14–16 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache)
Mi: 8–12 Uhr (nachmittags geschlossen)
Do: 8–12 Uhr, 14–18 Uhr
Fr: 8–12 Uhr