Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle

Im Blitzer-Katalog sind dem Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle 2 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: Oktober 2026

Auf einen Blick

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Messgeräte
1 im Gebiet, am häufigsten TraffiStar S 350
Messstellen
2 im Blitzer-Katalog

Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Die Polizei gibt ihre Messungen an die örtlich zuständige Bußgeldstelle des Kreises oder der Stadt ab, die auch eigene Messungen ahndet.

Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.

Orte mit Messstellen

Im Blitzer-Katalog sind dem Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle 2 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen vom Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid vom Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Ist die Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle für jeden Blitzer in Nordrhein-Westfalen zuständig?

Nicht unbedingt. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Die Polizei gibt ihre Messungen an die örtlich zuständige Bußgeldstelle des Kreises oder der Stadt ab, die auch eigene Messungen ahndet. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle?

Im Blitzer-Katalog sind dem Kreis Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrsbußgeldstelle 2 Messstellen zugeordnet, vor allem in Drensteinfurt. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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