Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Im Blitzer-Katalog sind dem Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt 1 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: Oktober 2026

Kontakt

Anschrift
Deichstr. 26
26789 Leer
Telefon
0491 926 0

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Bundesland
Niedersachsen
Messgeräte
1 im Gebiet, am häufigsten PoliScan Speed
Messstellen
1 im Blitzer-Katalog

Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Niedersachsen?

In Niedersachsen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Geschwindigkeitsverstöße ahnden die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte, auch wenn die Polizei gemessen hat.

Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.

Orte mit Messstellen

Im Blitzer-Katalog sind dem Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen vom Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid vom Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0491 926 0 und schriftlich an Deichstr. 26, 26789 Leer. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Ist die Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt für jeden Blitzer in Niedersachsen zuständig?

Nicht unbedingt. In Niedersachsen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Geschwindigkeitsverstöße ahnden die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte, auch wenn die Polizei gemessen hat. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt?

Im Blitzer-Katalog sind dem Landkreis Leer, Kreisverwaltung, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Uplengen. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Kostenlos prüfen