Kontakt
- Anschrift
- Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen - Postanschrift
- Postfach 1929, 72009 Tübingen / Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
- Telefon
- 07071 207-3018
Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Auf einen Blick
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Messgeräte
- 1 im Gebiet, am häufigsten PoliScan Speed
- Messstellen
- 2 im Blitzer-Katalog
Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.
Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort: Auf Bundesautobahnen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe alle Verstöße; außerhalb von Autobahnen ist die jeweils örtliche untere Verwaltungsbehörde zuständig. Zur Seite der zentralen Stelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe.
Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.
Orte mit Messstellen
Im Blitzer-Katalog sind dem Landratsamt Tübingen, Abteilung Finanzen, Bußgeldstelle 2 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:
Welche Schreiben kommen vom Landratsamt Tübingen, Abteilung Finanzen, Bußgeldstelle?
- AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
- ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
- BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.
Bescheid vom Landratsamt Tübingen, Abteilung Finanzen, Bußgeldstelle erhalten?
Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.
Messgeräte in diesem Gebiet
Zugeordnete Messstellen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Landratsamt Tübingen, Abteilung Finanzen, Bußgeldstelle?
Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 07071 207-3018 und schriftlich an Postfach 1929, 72009 Tübingen / Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.
Ist die Landratsamt Tübingen, Abteilung Finanzen, Bußgeldstelle für jeden Blitzer in Baden-Württemberg zuständig?
Nicht unbedingt. In Baden-Württemberg richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort: Auf Bundesautobahnen ahndet die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe alle Verstöße; außerhalb von Autobahnen ist die jeweils örtliche untere Verwaltungsbehörde zuständig. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Landratsamt Tübingen, Abteilung Finanzen, Bußgeldstelle ein?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Welche Blitzer gehören zur Landratsamt Tübingen, Abteilung Finanzen, Bußgeldstelle?
Im Blitzer-Katalog sind dem Landratsamt Tübingen, Abteilung Finanzen, Bußgeldstelle 2 Messstellen zugeordnet, vor allem in Ammerbuch und Dußlingen. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.