Bußgeldstelle Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis

Im Blitzer-Katalog sind der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis 2 Messstellen zugeordnet.

Auf einen Blick

Messgeräte
1 im Gebiet, am häufigsten Leivtec XV3
Messstellen
2 im Blitzer-Katalog

Welche Schreiben kommen von der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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