Politik

Autoposing: Bundesrat fordert höhere Bußgelder, Punkte und Fahrverbote

Aufheulende Motoren und provozierte Fehlzündungen kosten heute meist 80 oder 100 Euro, ohne Punkte. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 eine Entschließung gefasst, die das ändern soll. Die Bundesregierung soll unter anderem Punkte, Fahrverbote und Lärmblitzer prüfen.

· 4 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 28.09.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: September 2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Beschluss
Entschließung des Bundesrates vom 25. September 2026
Drucksache
396/26 (Beschluss), Antrag des Landes Bremen
Heute: unnötiger Lärm
80 Euro, keine Punkte
Heute: unnützes Hin- und Herfahren innerorts
100 Euro, keine Punkte
Rechtswirkung
keine unmittelbare; die Bundesregierung soll prüfen

Was hat der Bundesrat beschlossen?

Eine Aufforderung an die Bundesregierung, Autoposing gezielt und bundeseinheitlich zu ahnden. Ein Gesetz oder eine Verordnung ist das noch nicht.

Der Bundesrat hat die Entschließung in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gefasst. Sie geht auf einen Antrag des Landes Bremen zurück (Drucksache 396/26). Unter Autoposing versteht der Bundesrat Verhaltensweisen, bei denen meist hochmotorisierte oder technisch manipulierte Fahrzeuge zur Selbstdarstellung eingesetzt werden. Genannt werden in der Begründung:

  • unnötiges Beschleunigen und Hochdrehen des Motors
  • provozierte Fehlzündungen
  • aggressives An- und Abfahren
  • unnötiges Kreisen in Innenstädten und Wohngebieten
  • verkehrsgefährdendes Fahrverhalten

Die bestehenden Regeln erfassen diese Formen nach Auffassung der Länder nur unzureichend. Die Bußgelder seien zu gering, und gegen die Halter der Fahrzeuge fehle ein wirksamer Durchgriff.

Was kostet Autoposing heute?

In der Regel 80 oder 100 Euro. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog dafür nicht vor.

Grundlage ist § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung. Er verbietet bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist außerdem unnützes Hin- und Herfahren verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht dafür vor:

  • Unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht: 80 Euro (Nr. 117)
  • Innerorts unnütz hin- und hergefahren und dadurch andere belästigt: 100 Euro (Nr. 118)

Beide Verstöße stehen nicht in der Punkteliste der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Teurer kann es werden, wenn am Auto etwas verändert wurde. Wer ein Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis fährt und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt, zahlt nach Nr. 214a und 214b des Katalogs 90 Euro. Bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kommt ein Punkt hinzu. Einen Überblick über die Regelsätze finden Sie im Bußgeldkatalog.

Welche Sanktionen soll der Bund prüfen?

Höhere Bußgelder, Einträge im Fahreignungsregister und befristete Fahrverbote. Dazu kommen weitere Maßnahmen gegen Halter und Fahrzeuge.

Im Einzelnen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen:

  • ob die Verbote in § 30 Absatz 1 StVO konkreter gefasst werden können
  • erhöhte Bußgelder, Punkte und befristete Fahrverbote für typische Poser-Verstöße
  • weitergehende fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen bei wiederholten oder besonders gravierenden Verstößen, bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis
  • eine erweiterte Halterhaftung, vor allem für Firmen, die hochmotorisierte Fahrzeuge kurzzeitig vermieten
  • ergänzende Regeln zur Einziehung und Beschlagnahme von Fahrzeugen, die wiederholt oder erheblich für Autoposing eingesetzt werden

Konkrete Beträge, Punktzahlen oder die Dauer eines Fahrverbots nennt die Entschließung nicht. Der Bundesrat regt an, Erfahrungen anderer europäischer Staaten auszuwerten, die bereits weitergehende Maßnahmen eingeführt haben.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Ein Vorwurf wegen unnötigen Lärms oder unnützen Herumfahrens stützt sich oft auf die Wahrnehmung von Polizeibeamten oder auf Anzeigen von Anwohnern. Ob das Verhalten den Tatbestand erfüllt und ob der Fahrer sicher feststeht, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Geht es um technische Veränderungen am Fahrzeug, drohen neben dem Bußgeld auch ein Punkt und Auflagen der Zulassungsbehörde. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Sie über die Blitzerkanzlei beauftragen, prüft Ihren Bußgeldbescheid und berät Sie, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann.

Kommen jetzt Lärmblitzer?

Nicht sofort. Der Bundesrat will aber, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen dafür prüft.

Die Bundesregierung soll Möglichkeiten zur rechtssicheren Anwendung automatisierter Messsysteme, sogenannter Lärmblitzer, prüfen und sie gegebenenfalls durch Änderungen der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift ermöglichen. Zugleich sollen Kommunen mehr Spielraum bekommen, mit vorübergehenden oder dauerhaften Verkehrsregelungen auf wiederkehrende Belastungsschwerpunkte zu reagieren.

Außerdem fordert der Bundesrat gemeinsame Kontrollstandards von Bund und Ländern gegen manipulierte Auspuffanlagen, unzulässige Softwareänderungen und Einrichtungen zur künstlichen Geräuschverstärkung. Behörden sollen solche Fahrzeuge schneller aus dem Verkehr ziehen können.

Was hat es mit künstlichen Fahrzeuggeräuschen auf sich?

Die Länder lehnen Systeme ab, die bei Elektroautos zusätzliche Fahrgeräusche ohne Sicherheitszweck erzeugen.

Auf internationaler Ebene wird nach Angaben des Bundesrates die Zulassung sogenannter Exterior Sound Enhancement Systems (ESES) vorbereitet. Sie gehen über die bereits vorgeschriebenen Warngeräusche für leise Elektrofahrzeuge (AVAS) hinaus. Der Bundesrat hält sie für kontraproduktiv und befürchtet, dass sie gerade beim Autoposing eingesetzt werden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass ESES in Deutschland nicht zugelassen werden.

Wie geht es weiter?

Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Ob und wann sie handelt, entscheidet sie selbst.

Eine Frist ist nicht vorgesehen. Höhere Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote setzen Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung und der Fahrerlaubnis-Verordnung voraus, denen der Bundesrat zustimmen muss. Bis dahin gelten die bisherigen Sätze. Für Verstöße, die vor einer Änderung begangen wurden, gilt das Recht zur Tatzeit. Wie Punkte entstehen und wieder gelöscht werden, lesen Sie unter Punkte in Flensburg.

Häufige Fragen

Gibt es für Autoposing schon Punkte in Flensburg?

Für unnötigen Lärm und unnützes Hin- und Herfahren nicht. Punkte kann es geben, wenn zugleich andere Verstöße vorliegen, etwa eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Gelten die strengeren Regeln schon?

Nein. Die Entschließung vom 25. September 2026 ist eine Bitte an die Bundesregierung. Es gelten weiter 80 Euro für unnötigen Lärm und 100 Euro für unnützes Hin- und Herfahren innerorts.

Was sind Lärmblitzer?

Automatische Messanlagen, die besonders laute Fahrzeuge erfassen sollen. Der Bundesrat bittet den Bund zu prüfen, wie sie rechtssicher eingesetzt werden können, und die StVO gegebenenfalls anzupassen.

Quellen

  1. Bundesrat Drucksache 396/26 (Beschluss): Entschließung zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten Autoposing bundesrat.de
  2. Bundesrat: BundesratKOMPAKT zur 1068. Sitzung am 25. September 2026 bundesrat.de
  3. § 30 StVO, gesetze-im-internet.de gesetze-im-internet.de
  4. Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage gesetze-im-internet.de
  5. Anlage 13 FeV (Punktebewertung) gesetze-im-internet.de

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Veröffentlicht am 28.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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