Politik

Fahrschulreform 2027: Stand im Bundestag und Bundesrat

Die Bundesregierung will den Führerschein günstiger machen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, die zugehörige Verordnung liegt dem Bundesrat vor. Beschlossen ist noch nichts.

· 3 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 26.09.2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Gesetzentwurf
BT-Drs. 21/7404 (Änderung des Fahrlehrergesetzes u. a.)
Verordnung
BR-Drs. 365/26 (Fahrschulmodernisierungs-Verordnung)
1. Lesung im Bundestag
24. September 2026
Geplantes Inkrafttreten
überwiegend 1. Juli 2027, Teile ab 1. Januar 2027
Stand 25. September 2026
nicht beschlossen

Ist die Fahrschulreform schon beschlossen?

Nein. Stand 25. September 2026 sind weder das Gesetz noch die Verordnung verabschiedet.

Die Reform besteht aus zwei Teilen. Das Bundeskabinett hat sie am 20. Mai 2026 auf den Weg gebracht. Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 Stellung genommen. Der Bundestag hat den Entwurf (Drucksache 21/7404) am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Die meisten Details stehen in der Fahrschulmodernisierungs-Verordnung (Bundesrat-Drucksache 365/26). Sie braucht die Zustimmung des Bundesrates. Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 25. September 2026 stand sie nicht. Die nächste Plenarsitzung ist für den 16. Oktober 2026 angesetzt.

Was ändert sich beim Theorieunterricht?

Die Pflicht zum Präsenzunterricht in der Fahrschule soll entfallen.

Nach dem Verordnungsentwurf entscheiden Fahrschüler selbst, wie sie das Wissen für die Theorieprüfung erwerben: im Unterricht in der Fahrschule, digital live, digital zeitversetzt, etwa per App, oder in Kombination. Fahrschulen müssen keine Unterrichtsräume mehr vorhalten. Den Fragenkatalog für die Theorieprüfung will das Bundesministerium für Verkehr nach eigenen Angaben um etwa ein Drittel kürzen.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Für Fahranfänger haben Verkehrsverstöße besondere Folgen. In der Probezeit kann schon ein einzelner schwerwiegender Verstoß zu einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit führen. Daran ändert die Fahrschulreform nichts. Wer als Fahranfänger einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, kann ihn von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen lassen. Der Anwalt nimmt Akteneinsicht und schätzt ein, ob ein Einspruch sinnvoll sein kann.

Was ändert sich bei den Fahrstunden und der Prüfung?

Die feste Zahl der Sonderfahrten soll wegfallen, die praktische Prüfung kürzer werden.

Heute sind für die Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben: fünf auf Landstraßen, vier auf der Autobahn und drei bei Dunkelheit. Künftig bleiben solche Fahrten Pflicht. Ihren Umfang soll aber der Fahrlehrer nach dem Ausbildungsstand festlegen. Ein vollständiger Verzicht ist nach der Begründung ausgeschlossen.

Die praktische Prüfung der Klasse B soll mindestens 40 Minuten dauern, davon mindestens 25 Minuten reine Fahrzeit. Das entspricht den EU-Vorgaben. Fahrschulen sollen außerdem ihre Preise in einem bundesweiten Transparenzregister veröffentlichen, das auch Angaben zu Prüfungsergebnissen enthalten soll.

Was ist die geplante Laienausbildung?

Fahrschüler der Klasse B sollen in einem Modellversuch zusätzlich mit einer nahestehenden Person üben dürfen.

Der Gesetzentwurf schafft dafür eine Experimentierklausel im neuen § 2e StVG. Die Bundesländer entscheiden per Verordnung, ob sie mitmachen. Nach den Entwürfen gilt unter anderem:

  • Nötig sind eine behördliche Genehmigung, die bestandene Theorieprüfung, eine Einweisung in der Fahrschule und sechs Stunden Fahrunterricht.
  • Die Begleitperson muss dem Fahrschüler persönlich nahestehen und seit mindestens sieben Jahren die Klasse B besitzen. Sie darf in den letzten drei Jahren kein Fahrverbot gehabt haben, höchstens einen Punkt in Flensburg haben und muss unentgeltlich begleiten. Mehr zum Punktesystem lesen Sie unter Punkte in Flensburg.
  • Nach 500 bis 600 Kilometern folgt eine Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer, danach weitere Fahrstunden in der Fahrschule.
  • Der Versicherungsschutz muss diese Fahrten ausdrücklich umfassen.

Der Modellversuch soll wissenschaftlich begleitet werden.

Ab wann gilt die Reform für Fahranfänger?

Frühestens 2027. Nach den Entwürfen sollen Gesetz und Verordnung überwiegend am 1. Juli 2027 in Kraft treten, einzelne Teile der Verordnung schon am 1. Januar 2027.

Das Bundesverkehrsministerium hatte im Mai 2026 einen Start Anfang 2027 genannt. Ob die Termine halten, hängt vom weiteren Verfahren in Bundestag und Bundesrat ab. Die Regeln zur Probezeit sind nicht Gegenstand der Entwürfe. Was bei Verstößen in der Probezeit gilt, erklärt der Ratgeber In der Probezeit geblitzt.

Häufige Fragen

Wird der Führerschein durch die Reform billiger?

Das ist das Ziel. Wie stark die Kosten sinken, hängt von der endgültigen Fassung und den Preisen der Fahrschulen ab. Das Ministerium nennt als heutigen Durchschnitt rund 3.400 Euro.

Darf ich ab 2027 mit meinen Eltern üben?

Nur wenn die Laienausbildung beschlossen wird und Ihr Bundesland am Modellversuch teilnimmt. Zusätzlich brauchen Sie eine Genehmigung, die bestandene Theorieprüfung und sechs Fahrstunden.

Hat der Bundesrat am 25. September 2026 über die Reform abgestimmt?

Nein. Zum Gesetzentwurf hat er bereits am 10. Juli 2026 Stellung genommen. Die Verordnung stand am 25. September 2026 nicht auf der Tagesordnung.

Quellen

  1. BMV: Bezahlbarer Führerschein, Kabinett legt Grundstein (20.05.2026) bmv.de
  2. Deutscher Bundestag: Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren (KW 39/2026) bundestag.de
  3. BT-Drucksache 21/7404: Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes dserver.bundestag.de
  4. BR-Drucksache 365/26: Fahrschulmodernisierungs-Verordnung dserver.bundestag.de
  5. Bundesrat: Beratungsvorgang 365/26 bundesrat.de
  6. Bundesrat: Tagesordnung der 1068. Sitzung am 25. September 2026 bundesrat.de
  7. Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4 (besondere Ausbildungsfahrten) gesetze-im-internet.de

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Veröffentlicht am 25.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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