
Das Wichtigste in Kürze
- Handy am Steuer
- 100 Euro, 1 Punkt
- Rotlicht länger als 1 Sekunde
- 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 31 bis 40 km/h zu schnell innerorts
- 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Verfolgungsverjährung seit 1. Juli 2026
- sechs Monate
Was hat sich 2026 geändert?
Bei Tempo, Abstand, Rotlicht und Handy nichts. Geändert haben sich vor allem Verfahrensregeln.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG einheitlich sechs Monate. So steht es im neu gefassten § 26 Absatz 3 StVG. Wie sich das auf ältere Fälle auswirkt, sollte im Einzelfall geprüft werden. Mehr dazu im Ratgeber Verjährung.
Ebenfalls seit dem 1. Juli 2026 ist es nach § 4c StVG verboten, Behörden über den Fahrer bei punkterelevanten Verstößen zu täuschen oder das gegen Geld anzubieten. Dafür droht eine Geldbuße bis 30.000 Euro. Die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom August 2026 betrifft Nebenbereiche wie Auflagen zur Fahrerlaubnis. Neue Regeln für E-Scooter gelten erst ab dem 1. März 2027.
Was kostet zu schnelles Fahren mit dem Pkw?
Innerorts ist es teurer als außerorts. Ab 21 km/h gibt es Punkte, innerorts ab 31 km/h ein Fahrverbot.
- bis 10 km/h: 30 Euro innerorts, 20 Euro außerorts
- 16 bis 20 km/h: 70 Euro innerorts, 60 Euro außerorts
- 21 bis 25 km/h: 115 Euro innerorts, 100 Euro außerorts, jeweils 1 Punkt
- 31 bis 40 km/h: 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot innerorts; 200 Euro, 1 Punkt außerorts
- 41 bis 50 km/h: 400 Euro innerorts, 320 Euro außerorts, jeweils 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- über 70 km/h: 800 Euro innerorts, 700 Euro außerorts, jeweils 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Wer zweimal innerhalb eines Jahres mindestens 26 km/h zu schnell ist, muss in der Regel mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Alle Stufen zeigt unser Bußgeldkatalog.
Was gilt beim Abstand?
Bis 80 km/h kostet zu dichtes Auffahren 25 Euro. Darüber hängt die Folge davon ab, wie viel Abstand fehlte und wie schnell Sie waren.
Maßstab ist der halbe Tachowert in Metern. Wer bei mehr als 80 km/h weniger als fünf Zehntel davon einhält, zahlt 75 Euro und erhält 1 Punkt. Bei weniger als einem Zehntel sind es 320 Euro.
- über 100 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachowerts: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- über 100 km/h und weniger als 1/10: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 130 km/h und weniger als 1/10: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Was bedeutet das für Ihren Fall?
Die Werte im Bußgeldkatalog sind Regelsätze. Ob sie im Einzelfall passen, hängt von der Messung, vom Vorwurf Vorsatz oder Fahrlässigkeit und von den Voreintragungen ab. Gerade bei Fahrverbot oder 2 Punkten lohnt ein genauer Blick in die Akte. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei kann Messung, Bescheid und Fristen prüfen und Sie zu den Folgen für Ihren Punktestand beraten.
Was kostet ein Rotlichtverstoß?
Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und 1 Punkt. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind es 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- einfacher Verstoß mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- einfacher Verstoß mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- qualifizierter Verstoß mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- qualifizierter Verstoß mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Was droht bei Handy am Steuer?
100 Euro und 1 Punkt. Mit Gefährdung sind es 150 Euro, mit Sachbeschädigung 200 Euro, jeweils mit 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Radfahrer zahlen 55 Euro. Das Verbot gilt, solange der Motor läuft. Die Abschaltung durch eine Start-Stopp-Automatik zählt nicht als Ausschalten.
Wann kann das Bußgeld höher ausfallen?
Die Katalogwerte sind Regelsätze für fahrlässige Verstöße. Bei Vorsatz verdoppelt sich ein Regelsatz über 55 Euro.
Das regelt § 3 Absatz 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung. Kommen Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, erhöhen sich Beträge über 55 Euro nach einer eigenen Tabelle, soweit diese Folgen nicht schon im Tatbestand stehen. Einen ersten Überblick für Ihren Fall gibt der Bußgeldrechner.
Häufige Fragen
Sind die Bußgelder 2026 gestiegen?
Für Tempo, Abstand, Rotlicht und Handy nicht. Die Tabellen für Geschwindigkeit stammen aus der Reform, die seit November 2021 gilt.
Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
Ein Verstoß, bei dem die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Er kostet mindestens 200 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Wie lange hat die Behörde Zeit, einen Verstoß zu verfolgen?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG sechs Monate. Unterbrechungen sind möglich, deshalb sollte ein Fachanwalt den Einzelfall prüfen.
Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Nr. 12, 132, 246) gesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang Tabelle 1 (Geschwindigkeit) gesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang Tabelle 2 (Abstand) gesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung § 3 Bußgeldregelsätze gesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung § 4 Regelfahrverbot gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13 (Punkte) gesetze-im-internet.de
- StVG § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung gesetze-im-internet.de
- StVG § 4c Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß gesetze-im-internet.de
- Bundesgesetzblatt: Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 142) recht.bund.de
- Bundesgesetzblatt: Verordnung vom 12.08.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236) recht.bund.de
- Bundesgesetzblatt: Verordnung vom 30.01.2026 zu Elektrokleinstfahrzeugen (BGBl. 2026 I Nr. 32) recht.bund.de


