
Das Wichtigste in Kürze
- Keine Rettungsgasse gebildet
- 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Rettungsgasse unberechtigt befahren
- ab 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt
- 75 Euro, 1 Punkt
- Handy am Steuer
- 100 Euro, 1 Punkt
- Staustunden auf Autobahnen 2025
- rund 478.000 (ADAC)
Wann müssen Sie eine Rettungsgasse bilden?
Sobald der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit läuft oder steht. Sie müssen also nicht warten, bis Sie ein Martinshorn hören.
Die Pflicht steht in § 11 Absatz 2 StVO. Sie gilt auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung. Die Gasse entsteht zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem Fahrstreifen direkt rechts daneben. Wer ganz links fährt, weicht nach links aus. Alle anderen weichen nach rechts aus.
Stau ist im Sommer kein Einzelfall. Nach der ADAC Staubilanz 2025 standen Autofahrer im vergangenen Jahr rund 478.000 Stunden im Stau. Der Juli war mit knapp 50.000 Staustunden der staureichste Monat.
Was kostet es, keine Rettungsgasse zu bilden?
Schon der Grundtatbestand kostet 200 Euro, 2 Punkte und in der Regel einen Monat Fahrverbot. Kommen Folgen hinzu, steigt der Betrag.
- ohne weitere Folgen: 200 Euro
- mit Behinderung: 240 Euro
- mit Gefährdung: 280 Euro
- mit Sachbeschädigung: 320 Euro
In allen Stufen sieht der Katalog 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. Das Regelfahrverbot ist in § 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung ausdrücklich genannt. Was ein Fahrverbot im Alltag bedeutet, lesen Sie in unserem Ratgeber Fahrverbot.
Was droht, wenn Sie die Rettungsgasse selbst befahren?
Wer die freie Gasse unberechtigt nutzt, zahlt mindestens 240 Euro. Dazu kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Mit Behinderung sind es 280 Euro, mit Gefährdung 300 Euro und mit Sachbeschädigung 320 Euro. Ähnlich streng ist der Katalog, wenn Sie einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn schaffen. Dafür sind 240 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen.
Was bedeutet das für Ihren Fall?
Bei Verstößen rund um die Rettungsgasse stehen schnell ein Fahrverbot und 2 Punkte im Raum. Oft stützen sich solche Vorwürfe auf Beobachtungen von Polizei oder Einsatzkräften, auf Videoaufnahmen oder auf Zeugenaussagen. Ob diese Beweise den Vorwurf tragen, lässt sich erst mit Blick in die Akte beurteilen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei kann Akteneinsicht nehmen, die Beweislage prüfen und Ihnen sagen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Die Rechtslage zu Punkten in Flensburg bezieht er dabei mit ein.
Dürfen Sie im Stau über den Standstreifen fahren?
Nein. Wer den Seitenstreifen nutzt, um schneller voranzukommen, riskiert 75 Euro und 1 Punkt.
Noch teurer wird es, wenn Sie im Stau wenden oder rückwärts fahren, um eine Ausfahrt zu erreichen. Auf der durchgehenden Fahrbahn einer Autobahn kostet das 200 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Auf dem Seitenstreifen sind es 130 Euro und 1 Punkt, in einer Ein- oder Ausfahrt 75 Euro und 1 Punkt.
Dürfen Sie im Stau das Handy benutzen?
Nur wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Ein Stopp durch die Start-Stopp-Automatik reicht nicht.
Das ergibt sich aus § 23 Absatz 1a und 1b StVO. Solange der Motor läuft, gilt das Handyverbot auch bei stehendem Verkehr. Erlaubt bleibt die Nutzung per Sprachsteuerung, wenn Sie das Gerät dafür weder aufnehmen noch halten.
- Handy beim Fahren: 100 Euro, 1 Punkt
- mit Gefährdung: 150 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mehr dazu finden Sie in unserer Übersicht Bußgeld bei Handyverstößen.
Dürfen Sie im Stau aussteigen?
Zu Fuß dürfen Autobahnen nicht betreten werden. So steht es in § 18 Absatz 9 StVO. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 10 Euro vor.
Ob dieser Tatbestand auch Insassen erfasst, die im stehenden Stau kurz aussteigen, hängt vom Einzelfall ab. Unabhängig davon ist es gefährlich. Der Verkehr kann jederzeit anfahren, und Personen auf der Fahrbahn können Einsatzkräfte in der Rettungsgasse behindern. Wer dabei andere behindert oder gefährdet, muss mit weiteren Folgen rechnen.
Häufige Fragen
Gilt die Rettungsgasse auch auf Landstraßen?
Ja, wenn die Außerortsstraße mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung hat und der Verkehr stockt oder steht. Auf einspurigen Landstraßen gilt § 11 Absatz 2 StVO nicht.
Darf ich im Stau telefonieren, wenn die Start-Stopp-Automatik den Motor abgeschaltet hat?
Nein. Die StVO stellt klar, dass das automatische Abschalten des Motors kein Ausschalten im Sinne der Ausnahme ist. Erlaubt ist das Telefonieren dann nur über eine Freisprecheinrichtung, ohne das Gerät zu halten.
Gibt es für eine fehlende Rettungsgasse immer ein Fahrverbot?
Der Bußgeldkatalog sieht es als Regelfall vor. Ob im Einzelfall davon abgewichen werden kann, prüfen Behörde oder Gericht. Das sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilen.
Quellen
- StVO § 11 Besondere Verkehrslagen gesetze-im-internet.de
- StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen gesetze-im-internet.de
- StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden gesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Nr. 50, 50a, 83, 86, 88, 135, 246) gesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung § 4 Regelfahrverbot gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13 (Punkte) gesetze-im-internet.de
- ADAC: Staubilanz 2025 (Pressemitteilung vom 05.02.2026) presse.adac.de


