Bußgeld & Punkte

Tempo 30 nach der StVO-Reform: Was Kommunen seit 2024 dürfen und was 2026 gilt

Mit der Reform von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung haben Städte und Gemeinden seit 2024 mehr Spielraum für Tempo 30. Eine allgemeine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts gibt es aber nicht. Wir erklären den Stand 2026.

· 3 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 26.09.2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

StVG-Änderung
Gesetz vom 12. Juli 2024, BGBl. 2024 I Nr. 233
StVO-Novelle
in Kraft seit 11. Oktober 2024
Neue Verwaltungsvorschrift
veröffentlicht am 9. April 2025
Lückenschluss zwischen Tempo-30-Strecken
bis zu 500 Meter
Regelgeschwindigkeit innerorts
weiterhin 50 km/h

Was hat die Reform 2024 geändert?

Neben Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dürfen Behörden nun auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und Stadtentwicklung berücksichtigen. Die Verkehrssicherheit darf dabei nicht beeinträchtigt werden.

Die Grundlage schuf das Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12. Juli 2024. Vorausgegangen war ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Der Kompromiss vom Juni 2024 verschärfte die Formulierung zur Sicherheit: Sie muss nicht nur berücksichtigt werden, sondern darf nicht beeinträchtigt werden.

Die passende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgte mit der Verordnung vom 2. Oktober 2024. Sie ist seit dem 11. Oktober 2024 in Kraft.

Wo können Kommunen Tempo 30 jetzt leichter anordnen?

Vor allem an sensiblen Orten an Hauptverkehrsstraßen. Dort braucht es keine besondere örtliche Gefahrenlage mehr.

Nach § 45 Absatz 9 StVO gilt diese erleichterte Anordnung für Tempo 30 auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie auf Vorfahrtstraßen innerorts im unmittelbaren Bereich von:

  • Fußgängerüberwegen und Spielplätzen
  • Kindergärten, Kitas, allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen
  • hochfrequentierten Schulwegen
  • Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäusern

Außerdem dürfen Lücken zwischen zwei Tempo-30-Strecken auf bis zu 500 Meter geschlossen werden. Nach Angaben des ADFC lag diese Grenze früher bei 300 Metern. So soll ein ständiger Wechsel zwischen 30 und 50 km/h vermieden werden.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Gerade in neu angeordneten Tempo-30-Bereichen stellt sich häufig die Frage, ob die Beschilderung gut erkennbar war und ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei kann die Messakte anfordern, Beschilderung und Messung prüfen und einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Einen ersten Überblick über mögliche Kosten gibt der Bußgeldrechner.

Gilt jetzt überall Tempo 30 in der Stadt?

Nein. Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Absatz 3 StVO weiterhin 50 km/h.

Tempo 30 gilt nur dort, wo es durch Verkehrszeichen angeordnet ist, etwa als Tempo-30-Zone oder als Strecke mit Zeichen 274. Tempo-30-Zonen dürfen sich weiterhin nicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erstrecken. Eine Städteinitiative, die der Deutsche Städtetag unterstützt, fordert seit Jahren weitergehende Befugnisse. Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt es bislang nicht.

Was ist bis 2026 umgesetzt?

Die rechtlichen Grundlagen stehen vollständig. Seit April 2025 gibt es auch die angepasste Verwaltungsvorschrift, nach der die Behörden arbeiten.

Die Bundesregierung beschloss die Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-StVO am 29. Januar 2025. Der Bundesrat stimmte am 21. März 2025 zu, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgte am 9. April 2025. Das Bundesverkehrsministerium sprach von mehr Rechtssicherheit für die Kommunen.

Ob und wo Tempo 30 kommt, entscheidet die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall. Gemeinden können solche Anordnungen nach § 6 Absatz 4a StVG beantragen. Eine bundesweite Übersicht über neu angeordnete Tempo-30-Strecken gibt es nach unserer Recherche nicht.

Was kostet zu schnelles Fahren in Tempo-30-Bereichen?

Es gelten die normalen Sätze für Verstöße innerorts. Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Toleranz.

  • bis 10 km/h: 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 70 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 115 Euro, 1 Punkt
  • 26 bis 30 km/h: 180 Euro, 1 Punkt
  • 31 bis 40 km/h: 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Bei höheren Überschreitungen steigen Bußgeld und Fahrverbot weiter. Die vollständige Tabelle finden Sie unter Bußgeldkatalog Geschwindigkeit. Wie der Messwert zustande kommt, erklärt unser Ratgeber zum Toleranzabzug.

Häufige Fragen

Kann meine Gemeinde selbst Tempo 30 festlegen?

Die Gemeinde kann eine Anordnung beantragen. Anordnen muss sie die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Sie prüft die Voraussetzungen nach § 45 StVO.

Gilt Tempo 30 vor Schulen automatisch?

Nein. Tempo 30 gilt nur, wenn es durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Die Reform erleichtert solche Anordnungen, schreibt sie aber nicht automatisch vor.

Quellen

  1. Bundesgesetzblatt: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 233) recht.bund.de
  2. Bundesrat: Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz (12.06.2024) bundesrat.de
  3. Bundesgesetzblatt: 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2024 I Nr. 299) recht.bund.de
  4. StVO § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesetze-im-internet.de
  5. StVO § 3 Geschwindigkeit gesetze-im-internet.de
  6. StVG § 6 Verordnungsermächtigungen gesetze-im-internet.de
  7. BMV: Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-StVO bmv.de
  8. BMV: Kabinett beschließt Änderungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO (29.01.2025) bmv.de
  9. ADFC: StVO-Novelle Steckbrief Tempo 30 adfc.de
  10. Deutscher Städtetag: Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten staedtetag.de
  11. Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang Tabelle 1 gesetze-im-internet.de

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Veröffentlicht am 20.05.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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