
Das Wichtigste in Kürze
- Dauer der Probezeit
- 2 Jahre ab Erteilung
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße
- Aufbauseminar und Verlängerung um 2 Jahre
- Alkohol oder Cannabis in der Probezeit
- 250 Euro, 1 Punkt, A-Verstoß
- Aufbauseminar
- 4 Sitzungen zu je 135 Minuten plus Fahrprobe
Wie lange dauert die Probezeit?
Zwei Jahre ab Erteilung der ersten Fahrerlaubnis. Das regelt § 2a Absatz 1 StVG.
Wer schon einen ausländischen Führerschein hatte, bekommt die Zeit seit dessen Erwerb angerechnet. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, endet die Probezeit vorzeitig. Mit einer neuen Fahrerlaubnis beginnt sie erneut, aber nur für die verbleibende Restdauer.
Was sind A- und B-Verstöße?
A-Verstöße sind schwerwiegend, B-Verstöße weniger schwerwiegend. Welcher Verstoß wohin gehört, legt Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung fest.
Zu den A-Verstößen gehören unter anderem:
- Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße und Rotlichtverstöße
- verbotenes Überholen und Missachten der Vorfahrt
- Handy am Steuer und keine Rettungsgasse
- Alkohol oder Cannabis am Steuer
- Straftaten wie Unfallflucht, Nötigung oder Trunkenheit im Verkehr
B-Verstöße sind alle übrigen Ordnungswidrigkeiten, etwa zu wenig Reifenprofil. Wichtig: Es zählen nur rechtskräftige Entscheidungen, die ins Fahreignungsregister eingetragen werden. Ein Verwarnungsgeld ohne Punkt hat für die Probezeit keine Folgen. Bei Tempoverstößen mit dem Pkw gibt es Punkte in der Regel ab 21 km/h. Details dazu lesen Sie unter In der Probezeit geblitzt.
Was passiert nach dem ersten A-Verstoß?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an und setzt dafür eine Frist. Zugleich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Dasselbe gilt nach zwei B-Verstößen. Die Behörde ist dabei an die rechtskräftige Entscheidung im Bußgeldverfahren gebunden. Sie prüft den Verstoß also nicht noch einmal. Die Folgen treten auch dann ein, wenn der Bescheid erst nach dem Ende der Probezeit rechtskräftig wird. Entscheidend ist, dass die Tat in der Probezeit lag.
Wer das Seminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis. Widerspruch und Klage gegen die Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung. Punkte werden unabhängig davon ins Fahreignungsregister eingetragen, siehe Punkte in Flensburg.
Was bedeutet das für Ihren Fall?
In der Probezeit entscheidet oft schon ein einzelner Bußgeldbescheid über Aufbauseminar und Verlängerung. Weil die Fahrerlaubnisbehörde an die rechtskräftige Entscheidung gebunden ist, kommt es auf das Bußgeldverfahren selbst an. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei kann prüfen, ob der Vorwurf und die Messung Bestand haben, und Sie beraten, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Worauf es bei dieser Abwägung ankommt, zeigt auch unser Beitrag Lohnt sich ein Einspruch?
Wie läuft ein Aufbauseminar ab?
Es besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen. Hinzu kommt eine Fahrprobe.
So sieht es § 35 FeV vor. Die Gruppen haben sechs bis zwölf Teilnehmer. Nach Verstößen mit Alkohol oder Cannabis ist ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben. Es umfasst ein Vorgespräch und drei Sitzungen zu je 180 Minuten.
Was folgt bei weiteren Verstößen?
Nach dem Seminar gibt es bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen eine schriftliche Verwarnung. Beim nächsten Mal wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Mit der Verwarnung legt die Behörde nahe, innerhalb von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Kommt es danach in der Probezeit erneut zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, folgt die Entziehung. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es dann frühestens drei Monate später. Die Behörde kann zudem ein Fahreignungsgutachten verlangen.
Gilt in der Probezeit ein Alkohol- und Cannabisverbot?
Ja. Wer in der Probezeit oder vor dem 21. Geburtstag ein Kraftfahrzeug führt, darf weder Alkohol noch THC zu sich nehmen oder unter deren Wirkung losfahren.
Das steht in § 24c StVG. Ein Verstoß kostet 250 Euro und 1 Punkt. Er zählt als A-Verstoß und führt zum besonderen Aufbauseminar. Eine Ausnahme gilt für THC aus einem ärztlich verschriebenen Medikament.
Auf EU-Ebene hat das Europäische Parlament im Oktober 2025 eine neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet. Sie sieht eine Probezeit von mindestens zwei Jahren vor. Deutschland erfüllt das bereits. Wie die Umsetzung im Detail aussieht, ist noch offen.
Häufige Fragen
Verlängert jeder Punkt die Probezeit?
Nein. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Aufbauseminar und Verlängerung. Ein einzelner B-Verstoß allein hat diese Folge noch nicht.
Was passiert, wenn ich das Aufbauseminar nicht mache?
Wer der Anordnung nicht fristgerecht nachkommt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das regelt § 2a Absatz 3 StVG.
Zählt ein Verstoß auch, wenn der Bescheid erst nach der Probezeit kommt?
Ja. Entscheidend ist, dass die Tat in der Probezeit begangen wurde. Das ergibt sich aus § 2a Absatz 2 StVG.
Quellen
- StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe gesetze-im-internet.de
- StVG § 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 12 (A- und B-Verstöße) gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 35 Aufbauseminare gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 36 Besondere Aufbauseminare gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13 (Punkte) gesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Nr. 243b) gesetze-im-internet.de
- Europäisches Parlament: Mehr Verkehrssicherheit durch modernisierte EU-Fahrvorschriften (21.10.2025) europarl.europa.eu


