Tipps

Geblitzt im Urlaub: Wann Bußgelder aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden

Ein Blitzerfoto aus dem Urlaub landet oft erst Wochen später im Briefkasten. Ignorieren ist keine gute Idee: Viele Bußgelder aus dem Ausland können in Deutschland vollstreckt werden. Wir zeigen, welche Regeln 2026 gelten.

· 3 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 26.09.2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Schwelle für EU-Bußgelder
70 Euro einschließlich Verfahrenskosten
Zuständige Behörde in Deutschland
Bundesamt für Justiz
Österreich
eigener Vertrag, laut ADAC ab 25 Euro
Schweiz
Polizeivertrag, gilt für Taten ab 1. Mai 2024
Umsetzung neue EU-Richtlinie 2024/3237
bis 20. Juli 2027

Werden Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt?

Ja, wenn die Geldsanktion mindestens 70 Euro beträgt. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz in Bonn.

Grundlage ist der EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Deutschland hat ihn in den §§ 87 ff. des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umgesetzt. Nach Angaben des Bundesamts für Justiz zählen zur Schwelle von 70 Euro die Geldbuße und die Verfahrenskosten zusammen. Zwischenzeitliche Teilzahlungen werden abgezogen.

Das gilt auch für die beliebten Reiseländer in der EU, etwa Italien, Frankreich, Spanien, Kroatien oder die Niederlande. Nach Vergleichen des ADAC liegen die Bußgelder dort häufig deutlich über den deutschen Sätzen. Die Schwelle ist daher schnell erreicht.

Welche Einwände prüft das Bundesamt für Justiz?

Das Bundesamt prüft, ob die Vollstreckung zulässig ist. Die Gründe, aus denen sie unzulässig sein kann, stehen in § 87b IRG.

  • die Geldsanktion erreicht nicht 70 Euro
  • Sie wurden im schriftlichen Verfahren nicht über Ihr Anfechtungsrecht und die Fristen belehrt
  • Sie hatten im ausländischen Verfahren keine Gelegenheit einzuwenden, dass Sie für den Verstoß nicht verantwortlich sind
  • die Geldsanktion wurde bereits bezahlt

Vor einer Entscheidung erhalten Betroffene ein Anhörungsschreiben mit einer Frist von zwei Wochen. Gegen die Bewilligung ist ein Einspruch zum Amtsgericht möglich, danach unter Umständen die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht. Die Fristen sind kurz.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Schreiben ausländischer Behörden sind oft schwer verständlich, und die Fristen laufen nach dem Recht des jeweiligen Landes. Ob sich ein Rechtsmittel im Ausland lohnt oder ob Einwände erst gegenüber dem Bundesamt für Justiz vorgebracht werden sollten, hängt vom Einzelfall ab. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei kann die Unterlagen prüfen und einschätzen, welche Einwände in Betracht kommen. Das gilt besonders bei Firmenwagen oder Mietwagen, wenn Sie nicht selbst gefahren sind.

Was gilt für Österreich und die Schweiz?

Für beide Länder gibt es Sonderregeln. Aus Österreich können nach Angaben des ADAC schon Bußgelder ab 25 Euro vollstreckt werden.

Für Österreich gilt ein Vertrag aus dem Jahr 1988. Bei behördlichen Entscheidungen unter 70 Euro ist das Bundesamt für Justiz nicht zuständig.

Mit der Schweiz gilt der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag vom 5. April 2022. Er ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten und erfasst Verkehrsverstöße, die ab diesem Tag begangen wurden. Auch hier ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Der ADAC nennt als Schwelle 80 Schweizer Franken.

Gibt es Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot in Deutschland?

Nein. Verstöße im Ausland führen nicht zu Punkten in Flensburg. Ein ausländisches Fahrverbot gilt derzeit nur im jeweiligen Land.

Das kann sich künftig ändern. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie, die das Europäische Parlament im Oktober 2025 verabschiedet hat, sieht vor, dass schwere Verstöße wie Fahren unter Alkohol oder Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h und mehr an den Ausstellerstaat des Führerscheins gemeldet werden. Die Mitgliedstaaten haben für die Umsetzung mehrere Jahre Zeit. Mehr zum Thema lesen Sie im Ratgeber Im Ausland geblitzt.

Was ändert die neue EU-Richtlinie zu Verkehrsdelikten?

Die Richtlinie (EU) 2024/3237 weitet den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten aus. Umgesetzt sein muss sie bis zum 20. Juli 2027.

Künftig sind weitere Delikte erfasst, etwa zu geringer Abstand, gefährliches Überholen und Unfallflucht. Das Informationsschreiben soll grundsätzlich innerhalb von elf Monaten nach dem Verstoß zugestellt werden. Betroffene sollen Unterlagen in der Sprache des Zulassungsdokuments erhalten. Verfahren dürfen nur noch zuständige Behörden führen. Der ADAC weist darauf hin, dass private Inkassounternehmen öffentlich-rechtliche Bußgelder in Deutschland nicht zwangsweise eintreiben dürfen.

Häufige Fragen

Muss ich auf einen ausländischen Bußgeldbescheid reagieren?

Ignorieren ist riskant. Ab 70 Euro, bei Österreich schon darunter, kann das Bußgeld in Deutschland vollstreckt werden. Lassen Sie das Schreiben prüfen, bevor Fristen ablaufen.

Darf ein Inkassounternehmen ein Bußgeld aus dem Ausland eintreiben?

Zwangsweise vollstrecken darf in Deutschland nur das Bundesamt für Justiz. Private Inkassofirmen können zur Zahlung auffordern, aber keine Vollstreckung betreiben.

Bekomme ich für ein Blitzerfoto aus Italien Punkte in Flensburg?

Nein. Punkte in Flensburg gibt es nur für Verstöße, die in Deutschland geahndet werden.

Quellen

  1. IRG § 87 Grundsatz (Rahmenbeschluss Geldsanktionen) gesetze-im-internet.de
  2. IRG § 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen gesetze-im-internet.de
  3. Bundesamt für Justiz: Häufig gestellte Fragen zu Geldsanktionen aus der EU bundesjustizamt.de
  4. Bundesamt für Justiz: Vollstreckungshilfe zwischen Deutschland und der Schweiz bundesjustizamt.de
  5. ADAC: Warum Sie Strafzettel aus dem Ausland nicht ignorieren sollten adac.de
  6. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/3237 eur-lex.europa.eu
  7. Europäisches Parlament: Mehr Verkehrssicherheit durch modernisierte EU-Fahrvorschriften (21.10.2025) europarl.europa.eu

Weitere Beiträge

Alle Beiträge im Magazin

Veröffentlicht am 16.07.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen