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Winterreifenpflicht 2026: Alpine-Symbol, Profiltiefe und Bußgelder im Überblick

Mit dem Herbst beginnt die Zeit des Reifenwechsels. Seit Oktober 2024 zählen bei Schnee und Eis nur noch Reifen mit Alpine-Symbol. Wir fassen zusammen, was gilt und was ein Verstoß kosten kann.

· 3 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 26.09.2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 3a StVO, § 36 Absatz 4 StVZO
Erforderliche Kennzeichnung
Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
Reine M+S-Reifen
seit 1. Oktober 2024 nicht mehr ausreichend
Gesetzliche Mindestprofiltiefe
1,6 mm
Fahren ohne Winterreifen bei Glätte
60 Euro, 1 Punkt

Gibt es in Deutschland eine feste Winterreifenpflicht?

Nein. Es gilt eine situative Pflicht. Sie hängt vom Straßenzustand ab, nicht vom Kalender.

Nach § 2 Absatz 3a StVO dürfen Sie ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit geeigneten Reifen ausgerüstet sind. Die bekannte Faustregel "von O bis O", also von Oktober bis Ostern, ist nach Hinweis des ADAC rechtlich nicht bindend. Sie ist aber eine brauchbare Orientierung.

Ausnahmen gibt es unter anderem für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder und für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen mit dem Alpine-Symbol. Das ist ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

So definiert es § 36 Absatz 4 StVZO. Ganzjahresreifen erfüllen die Pflicht ebenfalls, wenn sie dieses Symbol tragen. Reine M+S-Reifen genügen nicht mehr. Für ältere M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, galt eine Übergangsfrist. Sie endete am 30. September 2024. Seit dem 1. Oktober 2024 sind diese Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr zulässig.

Prüfen Sie deshalb vor dem Winter die Reifenflanke. Steht dort nur M+S ohne Bergpiktogramm, reicht der Reifen bei Schnee und Glätte nicht aus.

Welche Profiltiefe ist vorgeschrieben?

Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt bei Winterreifen mindestens vier Millimeter.

Die 1,6 Millimeter gelten nach § 36 Absatz 3 StVZO für das Hauptprofil am ganzen Umfang. Das sind die breiten Rillen im mittleren Bereich der Lauffläche. Die Empfehlung des ADAC beruht auf Tests, nach denen Winterreifen mit weniger Profil auf Schnee und Nässe deutlich an Leistung verlieren.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Ein Bußgeldbescheid wegen falscher Bereifung setzt voraus, dass zur Tatzeit tatsächlich winterliche Straßenverhältnisse herrschten und dass die Reifen nicht den Anforderungen entsprachen. Beides muss die Behörde belegen, etwa durch Fotos oder Vermerke der Polizei. Zudem kommt es darauf an, ob Sie als Fahrer oder als Halter belangt werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei kann den Bescheid und die Akte prüfen und Sie zu den Folgen für Punktestand und Probezeit beraten. Hinweise, worauf es bei der Prüfung ankommt, finden Sie auch unter Bußgeldbescheid prüfen.

Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

Als Fahrer zahlen Sie 60 Euro und erhalten 1 Punkt. Behindern Sie dabei andere, sind es 80 Euro.

  • Fahren bei Glätte ohne geeignete Reifen: 60 Euro, 1 Punkt
  • mit Behinderung: 80 Euro, 1 Punkt
  • als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen: 75 Euro, 1 Punkt

Auch zu wenig Profil kann teuer werden. Wer ein Auto mit unzureichender Profiltiefe fährt, zahlt 60 Euro und erhält 1 Punkt. Der Halter, der das anordnet oder zulässt, zahlt 75 Euro und erhält ebenfalls 1 Punkt. Wie sich Punkte auswirken und wann sie gelöscht werden, erklärt unser Ratgeber Punkte in Flensburg.

Was bedeutet ein Verstoß in der Probezeit?

Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht zählt als weniger schwerwiegender Verstoß, also als B-Verstoß.

Das ergibt sich aus Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ein einzelner B-Verstoß führt noch nicht zum Aufbauseminar. Erst zwei B-Verstöße haben diese Folge. Mehr dazu lesen Sie unter Probezeit und Verkehrsverstoß.

Was gilt bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Neben dem Bußgeld kann es Folgen bei der Versicherung geben. Der ADAC weist darauf hin, dass die Kaskoversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen kann.

Ob und in welchem Umfang das geschieht, hängt von den Vertragsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Häufige Fragen

Darf ich mit Sommerreifen fahren, solange die Straßen trocken sind?

Ja. Die Pflicht greift nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Sie müssen die Wetterlage aber vor und während der Fahrt im Blick behalten.

Sind Ganzjahresreifen erlaubt?

Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Nur mit M+S gekennzeichnete Ganzjahresreifen reichen seit dem 1. Oktober 2024 bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr.

Bekommt auch der Halter einen Punkt?

Ja. Wer als Halter die Fahrt ohne geeignete Reifen anordnet oder zulässt, muss mit 75 Euro und 1 Punkt rechnen.

Quellen

  1. StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (Absatz 3a) gesetze-im-internet.de
  2. StVZO § 36 Bereifung und Laufflächen gesetze-im-internet.de
  3. Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Nr. 5a, 212, 213, 213a) gesetze-im-internet.de
  4. Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13 (Punkte) gesetze-im-internet.de
  5. Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 12 (A- und B-Verstöße) gesetze-im-internet.de
  6. ADAC: Winterreifenpflicht in Deutschland adac.de
  7. ADAC: Alpine-Symbol Pflicht bei Winterreifen adac.de

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Veröffentlicht am 23.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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