
Das Wichtigste in Kürze
- Einfacher Rotlichtverstoß
- 90 Euro, 1 Punkt
- Qualifiziert (Rot länger als 1 Sekunde)
- 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- Gelbzeit innerorts bei 50 km/h
- in der Regel 3 Sekunden
- Technische Vorgaben
- PTB-Anforderungen 12.02 (Januar 2023)
Wie misst ein Rotlichtblitzer?
Die Anlage startet mit Beginn der Rotphase eine Zeitmessung. Sie stoppt, sobald ein Sensor das Fahrzeug erfasst. Daraus wird die Zeit berechnet, die beim Überfahren der Haltlinie seit Beginn von Rot vergangen war.
So beschreibt es die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in ihren Anforderungen an Rotlichtüberwachungsanlagen. Als Sensoren dienen Induktionsschleifen in der Fahrbahn, Drucksensoren oder Laser (LIDAR). Liegt der Sensor nicht direkt an der Haltlinie, muss die Anlage die Zeit auf die Haltlinie umrechnen. Dafür misst sie die Geschwindigkeit, etwa mit einer zweiten Schleife oder per Laser.
Die Anlage macht mindestens zwei Aufnahmen. Die erste zeigt das Fahrzeug an der Haltlinie. Weitere Bilder belegen, dass es in den Kreuzungsbereich eingefahren ist. In die Bilder werden die Dauer der Gelbphase, die aktuelle Rotzeit und die vorzuwerfende Rotzeit eingeblendet. Mehr zur Technik lesen Sie in unserem Beitrag zur Rotlichtüberwachung.
Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren schon länger als eine Sekunde Rot zeigte.
Für Autofahrer sieht der Bußgeldkatalog folgende Regelsätze vor:
- Einfacher Rotlichtverstoß: 90 Euro, 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- Mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- Rot länger als 1 Sekunde: 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- Rot länger als 1 Sekunde mit Gefährdung: 320 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- Rot länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Eine Übersicht aller Tatbestände finden Sie im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.
Ist schon das Überfahren der Haltlinie ein Rotlichtverstoß?
Nicht unbedingt. Die PTB unterscheidet zwischen dem Überfahren der Haltlinie bei Rot mit Anhalten davor und der Einfahrt in den Kreuzungsbereich.
Nur die Einfahrt in den Gefährdungsbereich bezeichnet die PTB als Rotlichtverstoß. Deshalb verlangt sie weitere Bilder, die das belegen. Für das bloße Nichtanhalten an der Haltlinie sieht der Bußgeldkatalog unter Nummer 154 ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vor. Wie ein Fall einzuordnen ist, hängt von den Aufnahmen ab.
Was bedeutet das für Ihren Fall?
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß steht meist ein Fahrverbot im Raum. Ob die Rotzeit korrekt ermittelt wurde, ob die Gelbzeit stimmte und ob das Fahrzeug tatsächlich in die Kreuzung eingefahren ist, lässt sich nur mit den Messunterlagen beurteilen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Sie über die Blitzerkanzlei beauftragen, beantragt Akteneinsicht, prüft Messung und Bilder und bespricht mit Ihnen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Welche Rolle spielt die Gelbphase?
Eine große. Die Gelbzeit richtet sich nach dem Tempolimit und beträgt in der Regel 3 Sekunden bei 50 km/h, 4 Sekunden bei 60 km/h und 5 Sekunden bei 70 km/h.
Das legt die Verwaltungsvorschrift zu § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung fest. Die Rotlichtüberwachungsanlage erfasst die Gelbphase bei jeder Messung. Nach den PTB-Anforderungen darf sie nur überwachen, wenn die vorgeschriebene Gelbzeit eingehalten wird.
Wo liegen typische Fehlerquellen?
Fehler können bei der Technik, beim Aufbau und bei der Zuordnung des Fahrzeugs entstehen. Ob ein Fehler vorliegt, zeigt nur die Prüfung der Messunterlagen.
Aus den PTB-Anforderungen ergeben sich mehrere Punkte, die bei der Prüfung eine Rolle spielen:
- Gültige Eichung und Einsatz nach der Gebrauchsanweisung
- Richtige Umrechnung auf die Haltlinie, wenn der Sensor dahinter liegt
- Eindeutige Zuordnung bei mehreren Fahrstreifen
- Die eingestellte Verzögerungszeit, in der die Anlage nach Beginn von Rot noch nicht auslöst
- Einfallendes Sonnenlicht, das ein falsches Signal vortäuschen kann
Toleranzen muss die Anlage selbst zugunsten des Betroffenen berücksichtigen, etwa die Einschaltverzögerung von LED-Ampeln mit 0,05 Sekunden. Ein weiterer Abzug von der eingeblendeten Zeit ist laut PTB nicht vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass Betroffene grundsätzlich Zugang zu Messdaten außerhalb der Akte haben können (Az. 2 BvR 1616/18).
Was gilt in der Probezeit?
Jeder Rotlichtverstoß mit dem Auto gilt in der Probezeit als schwerwiegend, auch der einfache.
Das folgt aus Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet dann ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Häufige Fragen
Ab wann ist ein Rotlichtverstoß qualifiziert?
Wenn die Ampel beim Überfahren der Haltlinie schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Dann drohen 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
Wie lang muss die Gelbphase sein?
In der Regel 3 Sekunden bei 50 km/h, 4 Sekunden bei 60 km/h und 5 Sekunden bei 70 km/h.
Wird von der gemessenen Rotzeit noch eine Toleranz abgezogen?
Nach den PTB-Anforderungen berücksichtigt die Anlage die Toleranzen bereits selbst. Die eingeblendete vorzuwerfende Rotzeit ist der Wert nach Abzug.
Quellen
- PTB-Anforderungen 12.02 Rotlichtüberwachungsanlagen (Januar 2023) doi.org
- PTB: Rotlichtüberwachungsanlagen ptb.de
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (lfd. Nr. 132 bis 132.3.2 und 154) gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13 (Punkte) gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 12 (Probezeit) gesetze-im-internet.de
- § 2a StVG gesetze-im-internet.de
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO, zu § 37 verwaltungsvorschriften-im-internet.de
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 bundesverfassungsgericht.de


