Steckbrief: PoliScan Speed
- Hersteller
- Vitronic, Wiesbaden
- Messverfahren
- scannender Laser (LIDAR), Berechnung aus vielen Einzelmessungen
- Einsatz
- stationär (Säule), semistationär (Anhänger), mobil (Stativ oder Fahrzeug)
- Fahrstreifen
- mehrere gleichzeitig
- Beweismittel
- Messfoto mit Auswerterahmen und digitaler Falldatensatz
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 5.981 Messstellen, 19.414 dokumentierte Fälle
So misst PoliScan Speed
PoliScan Speed tastet die Fahrbahn mit einem fächerförmigen Laserstrahl ab. Das Gerät erkennt jedes Fahrzeug im Messbereich, verfolgt es über eine Strecke und berechnet die Geschwindigkeit aus der Veränderung seiner Position. Liegt der Wert über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus; im Foto markiert ein Rahmen das gemessene Fahrzeug.
Ablauf einer Messung
- Aufbau und Einrichtung nach Gebrauchsanweisung; bei mobilen Einsätzen Ausrichtung zur Fahrbahn.
- Der Laserscanner erfasst alle Fahrzeuge im Messbereich und verfolgt sie.
- Aus vielen Einzelmessungen entsteht ein Geschwindigkeitswert je Fahrzeug.
- Bei Überschreitung: Foto mit Auswerterahmen, Speicherung als gesicherter Falldatensatz.
- Die Bußgeldstelle wertet Foto und Daten aus und prüft die Zuordnung.
So erkennen Sie PoliScan Speed
Stationär als hoher, meist grauer Säulenkasten mit dunkler Scheibe für Laser und Kamera. Semistationär als Anhänger am Straßenrand, der tage- oder wochenlang stehen bleibt. Mobil als Gerät auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug.
Typische Fehlerquellen bei PoliScan Speed
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Messung außerhalb des Auswertebereichs
- Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen
- Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen
- Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
- Softwarestand
- Das Gerät darf nur mit einem Softwarestand messen, der von der Zulassung gedeckt ist.
- Eichung und Reparaturen
- Nach Eingriffen am Gerät ist eine neue Eichung nötig.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei PoliScan Speed
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Falldatensatz und Auswerterahmen: Sitzt der Rahmen richtig am gemessenen Fahrzeug?
- Softwareversion laut Messprotokoll und Eichschein
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen mit PoliScan Speed
- Mit Verwarnungsgeld
- Westoverledingen
- 70 Günzburg, St 1168, Abschnitt 100, km 2,9, Ri. Günzburg
- Obersüßbach Höhe der St 2049 beim Abschnitt 600 beim km 1.460 in Martinszell aud der Ri. Arth
- Obersüßbach bei der St 2049 bei dem Abschnitt 600 bei km 3.460 in Martinzell n der Richtung Arth
- Ried, St 2052, Abs. 360, km 3.700, Ri. Weitenried
- Großweil, ST 2062, A 200, km 1.0 Rtg. Großweil
- Gauting, ST 2069, Ab. 250, km 2,3, Richt. Starnberg
- 100 Gautin, St 2069, Abschnitt 270m, km 2.030, in Ri. Starnberg
- Deggendorf, St 2074, Abs. 740, Km 1.150, rtg. Plattling
- Bad Aibling, St 2089, Abs. 260, km 2.45, Ri. Bad Aibling
- Bad Reichenhall, St 2101, Abchnitt 100, km 1.600, Antoniberg, Ri. Bad Reichenhall
- 80 Moosthenning, St 2111, Abschnitt 480, km 1.580, Ri. Dingolfing
- Reisbach, St 2112, Abschnitt 80, km 1.060, Lodersöd, Ri. Simbach
- Pocking bei der St 2117 beim Abschitt 420 bei km 2.250, Haid in der Richtung Pocking
- Aicha vorm Wald, St 2127, Abschnitt 180, km 0.200, Ri. Neukirchen v. Wald
- Roth, St 2237, Abschnitt 120, km 1.65, Ri. Allersberg
- Fürth, St 2263 Abs. 500, km 0.1, Ri. Herzogenaurach
- Kitzingen, St 2271, Abschnitt 240, km 2,3, Ri. Kitzingen
- Kitzingen, St 2271, Abs 240, Km 2.47, Rtg Marktbreit
- Üchtelhausen, St 2280, Abschnitt 180, km 2.300, Ri. Schweinfurt
- Alzenau, St 2305, Abschnitt 150, km 1.4, Ri. Alzenau hatte zur Folge
- Hösbach, ST 2307 Abs. 130. km 0.0, Ri. Hösbach
- Bischbrunn, St 2312, ABs 340, Km 3.46, Rtg Marktheidenfeld
- 70 Faulbach, St 2315, Abschnitt 150, km 1,75, Ri. Hasloch
- Regensburg, St 2660, Abs. 620, km 0.260, Ri. Etterzhausen
- 100 BAB 4, km 5.0., Gem. Dresden, FR Dresden – Eisenach
- 50 Ebersbach, L 1152, in Höhe Einmündung Birkenhof, Ri. Schlierbach
- 30 Dresden, Radeburger Landstraße, Ortslage Weixdorf, Ecke "Zur Alten Ziegelei", aus Ri. Ortseingang Weixdorf, Ri. Medingen
- 50 Maitenbeth/Thal-Straßma., B 12, Höhe Hs.-Nr. 5
- 30 Rodewisch, K 7822 Kohlenstraße, gegenüber i.H. HG 10, Ri. Stadtmitte
- 80 Königswinter, A3, km 34,55, Abschnitt zw. AS Bad Honnef/Linz u. AK Siegburg, Ri. Oberhausen
- 30 Bochum, Hauptstr. 175, Ri. Norden
- 80 79843 Löffingen, B 31, Brücke Nr. 8115-619
- 100 Schweinfurt, B 286, Abschnitt 520, St.0.01, Ri. Gerolzhofen
- 60 Bedburg, A 44, km 48,7, Abschnitt zw. AK Holz u. AD Jackerath, Ri. Lüttich
- 30 B 96, Höhe Abfahrt Ralswiek, Ri. Bergen auf Rügen
- 30 B 96, Höhe Abf. Ralswiek, Ri. Bergen auf Rügen
- 50 Winsen/Aller, L 180, Höhe Haus-Nr. 18, Ri. Celle
- 50 Ramshausen, L 130, Abschnitt 130-2,750, Gemarkung Ramshausen, Ri. Stade/Sauensiek
- 30 Nürtingen, Neuffener Straße, Ri. Frickenhausen
- 50 Rostock, L-22, gegenüber Erich-Weinert-Siedlung, Ri. Hinrichshagen
- 100 Westerkappeln, BAB 30, km 62,127, Ri. Amsterdam
- 70 B 105, km 5,14, Abschnitt 80, Forsthof Gostorf, Ri. Dassow
- 80 Deggendorf, A 3, km 3,65, Abschnitt 1280, Ri. Passau/Linz
- 120 Bremen, Autobahn 1, Höhe RP Ahlken, Ri. OS
- 50 Bronkow, L55, km 0,27, Abschnitt 260, Hauptstraße, Höhe Haltestelle, Ri. Saadow
- 30 Dresden, Meißner Straße, OT Cossebaude, Höhe Haus-Nr. 26, aus Ri. Hauptstraße, Ri. Ortsausgang
- 50 Letzin, L 271, km 0,2, Abschnitt 60, Siedlung, Ri. Burow
- 50 Waiblingen, Alte Bundesstr., Brücke/An der Talaue, Ri. Korb