Steckbrief: PoliScan Speed
- Hersteller
- Vitronic, Wiesbaden
- Messverfahren
- scannender Laser (LIDAR), Berechnung aus vielen Einzelmessungen
- Einsatz
- stationär (Säule), semistationär (Anhänger), mobil (Stativ oder Fahrzeug)
- Fahrstreifen
- mehrere gleichzeitig
- Beweismittel
- Messfoto mit Auswerterahmen und digitaler Falldatensatz
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 5.939 Messstellen, 19.414 dokumentierte Fälle
So misst PoliScan Speed
PoliScan Speed tastet die Fahrbahn mit einem fächerförmigen Laserstrahl ab. Das Gerät erkennt jedes Fahrzeug im Messbereich, verfolgt es über eine Strecke und berechnet die Geschwindigkeit aus der Veränderung seiner Position. Liegt der Wert über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus; im Foto markiert ein Rahmen das gemessene Fahrzeug.
Ablauf einer Messung
- Aufbau und Einrichtung nach Gebrauchsanweisung; bei mobilen Einsätzen Ausrichtung zur Fahrbahn.
- Der Laserscanner erfasst alle Fahrzeuge im Messbereich und verfolgt sie.
- Aus vielen Einzelmessungen entsteht ein Geschwindigkeitswert je Fahrzeug.
- Bei Überschreitung: Foto mit Auswerterahmen, Speicherung als gesicherter Falldatensatz.
- Die Bußgeldstelle wertet Foto und Daten aus und prüft die Zuordnung.
So erkennen Sie PoliScan Speed
Stationär als hoher, meist grauer Säulenkasten mit dunkler Scheibe für Laser und Kamera. Semistationär als Anhänger am Straßenrand, der tage- oder wochenlang stehen bleibt. Mobil als Gerät auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug.
Typische Fehlerquellen bei PoliScan Speed
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Messung außerhalb des Auswertebereichs
- Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen
- Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen
- Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
- Softwarestand
- Das Gerät darf nur mit einem Softwarestand messen, der von der Zulassung gedeckt ist.
- Eichung und Reparaturen
- Nach Eingriffen am Gerät ist eine neue Eichung nötig.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei PoliScan Speed
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Falldatensatz und Auswerterahmen: Sitzt der Rahmen richtig am gemessenen Fahrzeug?
- Softwareversion laut Messprotokoll und Eichschein
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen mit PoliScan Speed
- A 20, Parkplatz Vier Tore, Km 256,5, Ri. Neubrandenburg
- 80 Verwanungsgeld nach auf der BAB 24, Höhe km 148.800
- Brückenbaustelle bei Wöbbelin, BAB24 km 98,780, Ri. Hamburg
- 60 Baustelle Autobahndreieck Schwerin, BAB 24, Km 99,968, Ri. Berlin
- Oberhausen auf der A2 in der RF Ka-Li beim km 17.810
- 80 Lünen, BAB 2, FR Oberhausen, km 420,550
- 80 Regensburg auf der A3 in der Richtung Frankfurt beim Abschnitt 1080 bei km 1.710 in der richtung Frankfurt
- 80 Dorsten, auf der BAB 31, in Höhe km 1,485, FR Oberhausen
- Gescher Hochmoor, BAB 31, km 39.425, FR Emden
- 80 Münster A 43, km 91,518, RF Münster
- Lüdenscheid, BAB 45 – FR Frankfurt / km 53.100
- Düren, BAB A4 bei km 34,5 (Rtg.Köln) in Höhe Düren-Arnoldsweiler
- 60 Überhöhte in Marl, BAB 52, km 14,175, FR Haltern
- Wesseling, A555, Km 007.730, Rf Bonn
- 60 Bonn, BAB 562, km 15.880, RF AK Bonn-Ost
- 80 Bonn, auf der A 565, bei km 8,96, RF AD Bonn-Nordost führte zu
- Weeze, A 57, RF Köln, km 11,999
- Weiterstadt, BAB 5, km 511,0, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- 60 Freiburg, BAB 5, km 760,200, Karlsruhe-Basel
- 120 Neuenburg, auf der BAB 5 – Höhe km 792,600, Fahrtrichtung Karlsruhe-Basel
- Wendelstein, auf der A 6, Ri. Waidhaus, Abschnitt 320, km 5,9 die
- 100 Gem. Kenn, A 602 Höhe km 10.5 (Nothaltebucht), FR AD Moseltal
- 60 Nettetal, auf der BAB 61, in FR Venlo, bei km 8,791
- A 64, KM 12,3, Biewerbachtalbrücke, Gem. Trie r, FR Hermeskeil
- Schwabach, A 6 AS Roth, Ast H-M/H-Z, von B2, Ri. A 6, km 0.15
- Gem. Belndersheim, A6, AK Frankenthal, km 573.677, FR Mannheim
- 60 Braunsbach, BAB 6, km 681,248 Nürnberg-Mannheim
- Gem. Kalefeld, BAB7, km 234.400 / FR Hannover
- Gem. Bovenden, BAB 7, Höhe Mautstation km 259 Rtg. Northeim
- Gem. Staufenberg, BAB 7, Höhe km 302.550, Rtg. Kassel
- 80 Frasdorf, auf der A 8 Ost, Ri. Salzburg, im Abschnitt 1160, bei km 3,3
- 130 Bubesheim, A 8 West Ri. München, Abschnitt 240, km 4.05
- 50 Böblingen auf der BAB 81 bei km 598,250 (Singen – Stuttgart)
- 80 Eutingen im Gau, auf der A 81, Höhe km 628,765, Stuttgart-Singen
- 80 BAB 81, bei km 723,965, in Singen, Schaffhausen – Singen
- 80 Denkendorf, auf der BAB 8, bei km 188,500, Karlsruhe – München
- 100 Karlsruhe-Wolfartsweier, BAB 8, km 266,400 Frankfurt-Stuttgart
- Haag. A 9 Ri. Berlin, Abschnitt 380, km 5.750, Ri
- 60 Wörthsee, A 96 Ri. München, Abschnitt 860, km 2,000
- 80 Gräfelfing, A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 970, km 1.320
- 70 B 102, km 3,6, zw. Golzow und Rotscherlinde, Ri. Brandenburg
- B 189, Abs. 115, km 1.68, in FR Rohlsdorf/Pritzwalk
- Heiddorf, 02, B 191, Abs. 40, km 0,510, Ri. Ludwigslust
- 50 B 192 Möllenhagen, Abs. 360 / km 6.229, Ri. Neubrandeburg
- 100 Schweinfurt, B 286, Abschnitt 520, Richtung A 3, km 0,5
- 70 Warngau, B 318, Abschnitt 240, km 2.12, Ri. Tegernsee
- 120 Großostheim, B 469, Abschnitt 180, km 2,65 um 30 km /
- 80 Nürnberg, B 8, Abschnitt 2080, km 0,9, Ri. Worzeldorf
- B 87, Abs. 225, km 4.9, in FR Duben
- Stralsund B 96 Brücke Bahnweg, Abschn. 525, km 0,3, i. Rtg. Rügen