Geschwindigkeitsüberschreitung mit 129 km/h in Nürnberg, auf der B 8, im Abschnitt 2080, bei km 0,9, auf der Münchner Straße, Ri Worzeldorf, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h wurde mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed gemessen.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung.

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