Steckbrief: Videomessung
- Messverfahren
- Videoaufzeichnung mit anschließender Auswertung
- Geräte
- z. B. VKS, ProViDa
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 357 Messstellen, 803 dokumentierte Fälle
So funktioniert die Videomessung
Das Fahrzeug wird von einer Brücke aus oder aus einem nachfahrenden Fahrzeug gefilmt; Abstand oder Geschwindigkeit werden anhand bekannter Bezugspunkte berechnet.
Ablauf einer Messung
- Aufzeichnung.
- Auswertung am Bildschirm.
- Berechnung des Messwerts.
Typische Fehlerquellen bei der Videomessung
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Bezugspunkte
- Kalibrierung und Vermessung der Bezugspunkte.
- Auswertung von Hand
- Das Setzen von Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei der Videomessung
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Sicherheitsabstand: was gemessen wird
Als Faustregel gilt außerorts: Der Abstand zum Vordermann soll mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen – bei 100 km/h also 50 Meter. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt davon ab, wie stark der Abstand unterschritten wurde und wie schnell gefahren wurde. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß kurzzeitig zu gering war – etwa weil ein anderes Fahrzeug knapp eingeschert ist.
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, 11.08.2009 – 2 BvR 941/08: Videoaufzeichnungen im Straßenverkehr greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und brauchen eine gesetzliche Grundlage.
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Vollständige Videosequenz
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen per Videomessung
- Möhnsen auf der BAB 24 beim km 26.100 in der Richtung Hamburg
- 100 BAB 4, km 71.0 (Gmk. Chemnitz), Fahrtrichtung Dresden
- Pirk, A93, Richtung Hochfranken, Aschnitt 600, km 3.457
- 70 Hamm, Lipperandstr. FR Hamm Höhe Oberholsener Str
- 100 Barsbüttel, BAB 24, km 10.250, FR FR Hamburg
- 80 Großholbach, BAB 3, km 91.150 (Baustelle), Gem. Großholbach FR Frankfurt/M
- BAB 4, Schleifreisen Dresden – Frankfurt, km 154.2 der, bei r
- Neu Ulm, A7, Rtg. Füssen, Abs. 740, KM 4.500
- Allershausen, A 9, München, km 7.988
- Gemarkung Hustadt, L240, Höhe km 4.680, Richtung Celle
- Erlangen, A 3, Richtung Passau, Abschnitt 700
- Penzing, A 96, Richtung Lindau, Abschnitt 780
- 50 Swisttal-Dützhof, L 182, FR Bornheim
- Unna, A 44, km 140.500, FR Dortmund
- Neuss, A 57, RF K, KM 89,048
- Feuchtwangen auf A 6 in Ri. Waidhaus bei Abschnitt160, km 1.124
- Fellheim, A 7, Ri. Kassel, Abschnitt 880, km 0.010
- 120 BAB 10, km 147,8, von AD Havelland in Fahrtrichtung Werder
- BAB 24 in FR Berlin, Zw. RS Linumer Bruch und Parkplatz km 231
- 100 Schloß Holte-Stukenbrock, BAB 33, km 3,650, RF Brilon
- Köln, A 59, km 14.515 Rf Köln, Zw. AS Lind und AK Flughafen
- Mönchengladbach, A 61, km 30,00, RF Venlo
- 120 Denkendorf, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 880, km 3.750
- Heldenstein, A94, Rtg. Passau, Abs. 420, Km 2.07, Rtg. Passau
- Dortmund, B 236, FR Schwerte, km14,640
- 50 09661 Hainichen, OT Schlegel, Straße des Friedens, Höhe 50 m bis HG Nr. 4, B 169 aus Rtg. Hainichen
- 12459 Berlin An der Wuhlheide Ecke Spindlersfelder Straße
- Münster, A1 / km 270.000, RF Bremen
- Holzwickede, BAB 1, RF Bremen, km 328.5
- Jena, auf der BAB 4 in Richtung Frankfurt – bei Kilometer 170
- Geraberg BAB 71 km112.100 RF Schweinfurt
- Trogen, A 72, Ri. chemnitz, Abschnitt 140, km 4.405
- Postau auf A92 in FR München bei Abschnitt410, KM2.400
- Wiesau, A 93, Ri. Hochfranken, Abschnitt 440, Km 0.650
- Welskirchen, B 45, Richtung Hanau-Darmstadt, km 101.5 mit einer Video-Band-Aufzeichnung
- Köln, auf der L 124, km 3.300, RF Königsdwinter
- Paderborn, B64, AB. 48, Station 0.113, FR Paderborn
- Leverkusen auf der BAB 1
- BAB 4, Richtung Dresden
- Gräfenroda, Bundesautobahn 71, Richtung Erfurt
- Neufahrn, A9, Richtung München, Abschnitt 1060
- München, Altstadtringtunnel östl
- BAB 13 FR Berlin bei km 11.0 10. auf BAB 13 FR Berlin, km 11.0 – 10.0
- Niedersachsen, BAB 1, km 18.100, Übergang BAB 7
- Hagen, BAB 1, FR Köln, Km 344.300
- 80 BAB 20, Rifa Lübeck, Höhe km 105,00
- BAB 20 in der Richtung Lübeck beim km 78.5 in der Baustelle
- R auf der BAB 24, FR HVL, zw. PP km 192 und Wansleben
- Neu-Ulm auf der Bundesautobahn 28, Richtung Senden, Abschnitt 120, km 2.300
- BAB 2, Km 22,5, Rtg. Magdeburg