Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Amberg, auf der Sulzbacher Straße, 21, Abschnitt 200 die erlaubten Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät FG 21-P ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 78 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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