Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in 92224, Amberg, St 2238, Höhe Bernricht, Fahrtrichtung Amberg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ergab 89 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

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