In Beckingen-Oppen, Oppener Straße, ggü. 1a, FR Nunkirchen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 8 km/h überschritten. Gemessen wurden 58 km/h bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Vitronic und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Beckingen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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