Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Beckingen-Oppen, Oppener Straße 41, Fahrtrichtung Nunkirchen mit 45 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Vitronic und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Gemeinde Beckingen übersandt.
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