Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83026 Rosenheim, auf der Hohenofener Straße, Höhe Hs.-Nr. 39a die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 71 km/h durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland

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