Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 01.05.2016 in Fulda, auf der Petersberger Straße, Hoheneckerstraße, Rtg. stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät 81 km/h. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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