Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fulda, auf der B 27, Höhe Birkenallee, Rtg. Frankfurt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Anhörungsbogen wurde übersandt.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel eröffnet.

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