Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Crailsheim, auf der Beuerlbacher Hauptstraße, Höhe Haus-Nr. 33, FR Crailsheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 61 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Sensormessung, Einseitensensorsystem und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Crailsheim

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