Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Crailsheim, auf der Bürgermeister-Demuth-Allee, FR Haller Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensorsystem mit Foto 42 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Crailsheim übersandte Schriftliche Verwarnung / Zeugenfragebogen

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