Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Kurt-Schumacher-Allee, Ecke Brockestr., i. R. Altmannbrücke die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Radarmessung mit Foto ergab 56 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg
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