Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 30 km/h in 92346, Berg, OT Oberölsbach, Prälat-Kürzinger-Straße, Höhe Hausnummer 13 überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  eröffnete Bußgeldverfahren.

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