Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h in Werben, Cottbuser Straße, ggü. Nr. 32, in FR Burg überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 82 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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