Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Döbbeln, auf der Oschatzer Straße, Höhe Abzweig Lerchenweg, aus Richtung Pommlitz um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto ergab 74 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Groß Kreisstadt Döbeln

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