In Döbeln,auf der B 169, nach Abfahrt Mastener Straße in Richtung Resa wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
34 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Frontfoto 84 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Döbeln übersandte Anhörung
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